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Hochschulförderung: Landesregierung stellt 22 Millionen zur Verfügung
Stipendien, Studentenheime, Mensa, Beiträge für Studentenorganisationen oder Studienbeihilfe für postgraduale Ausbildungen gehören zur Hochschulförderung des Landes. Heute hat die Landesregierung auf Vorlage von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur die Mittel für das akademische Jahr 2012/13, insgesamt 22 Millionen Euro, genehmigt.
Ziel der Bildungspolitik der Landesregierung ist es, allen Südtirolern, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, ein Hochschulstudium zu ermöglichen. Dieses Recht auf Hochschulbildung wird einerseits mit finanziellen Zuwendungen (Stipendien) und andererseits der Bereitstellung von Dienstleistungen (Mensa, Studentenwohnheime) verwirklicht. Voraussetzung dafür, dass die Studierenden die Leistungen des Landes in Anspruch nehmen können, ist die wirtschaftliche Bedürftigkeit. Dazu wird die Vermögenssituation der Studenten und deren Eltern berücksichtigt. Zur Hochschulförderung werden jene Studenten zugelassen, deren bereinigtes Einkommen 2011 30.000 Euro nicht überschritten hat.
Für das akademische Jahr 2012/13 hat die Landesregierung heute das Jahresprogramm zur Verwirklichung des Rechtes auf Hochschulbildung genehmigt, das insgesamt 22 Millionen Euro umfasst. 13,6 Millionen Euro davon fließen in Studienbeihilfen. 3,67 Millionen sind für 633 Studierende an Südtiroler Hochschuleinrichtungen vorgesehen, 9,6 Millionen Euro für 1658 Studenten, die außerhalb des Landes studieren. Das Höchststipendium beträgt 5800 Euro. Das Bildungsressort des Landes geht davon aus, dass damit 70 Prozent der Studienkosten eines Jahres abgedeckt werden können. Zu diesen Studienbeihilfen gesellen sich noch die Leistungsstipendien, die unabhängig von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit vergeben werden. Dafür hat die Landesregierung knapp 400.000 Euro, aufgeteilt auf 344 Studenten, vorgesehen.
Über 1,5 Millionen Euro sind hingegen für die Rückerstattung von Studiengebühren und Landesabgabe für das Recht auf Hochschulstudium eingeplant. 2,5 Millionen Euro werden an Studienbeihilfen für postgraduale Ausbildungen investiert.
In Südtirol stellt die Landesregierung Wohnmöglichkeiten für die Studierenden zur Verfügung, und zwar 501 in Bozen und 115 in Brixen. Da der Großteil der Südtiroler jedoch außerhalb Südtirols studiert, hat das Bildungsressort beispielsweise in Österreich 715 Heimplätze reserviert. Für Wohnmöglichkeiten sind im Jahresprogramm zwei Millionen Euro vorgesehen. 700.000 Euro stehen hingegen für die Mensadienste an den Südtiroler Universitätsstandorten Bozen, Brixen und Bruneck zur Verfügung.
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Beschlüsse der Landesregierung vom 10.04.2012
Landeshauptmann Durnwalder zum Recht auf Ausbildung
Landeshauptmann Durnwalder zum Recht auf Ausbildung
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