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Über 700.000 Euro für berufliche Weiterbildung in privaten Betrieben

LPA - Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in den privaten Betrieben hat die Landesregierung auf Vorschlag von Bildungs- und Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur am Montag (16. Juli) 720.000 Euro zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind drei Förderschienen für Arbeitnehmende sowie für Klein- und Großbetriebe.

Die Beiträge können von Betrieben – insbesondere von Klein- und Kleinstbetrieben mit bis zu 15 Mitarbeitenden – für Bildungsgutscheine sowie für betriebs-, branchen- und gebietsbezogene Bildungspläne in Anspruch genommen werden. „Für die Arbeitnehmende in Südtirol ist diese Maßnahme von großer Bedeutung“, so Landesrätin Kasslatter Mur, „da ihnen durch diese Bildungsförderung ermöglicht wird, in ihrem Beruf stets auf dem letzten Stand zu bleiben.“ Laufende Qualifizierung und Ausbau der beruflichen Kompetenzen seien wesentliche Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsplatz und berufliche Weiterentwicklung, betont Landesrätin Kasslatter Mur.

Der von der Landesregierung verabschiedete Beschluss sieht vor, dass mindestens 140 betriebliche Bildungsgutscheine zu jeweils maximal 3.000 Euro (also insgesamt 420.000 Euro) sowie mindestens fünf Bildungspläne zu jeweils maximal 60.000 Euro (300.000 Euro) vom Land vergeben werden können.

Im Falle der Bildungsgutscheine für Klein- und Kleinstbetriebe können bis zu fünf Beschäftigte an unterschiedlichen fachlichen Weiterbildungsmaßnamen im In- und Ausland teilnehmen. „Diese Förderungen für Klein- und Kleinstbetriebe, die über 90 Prozent der Betriebe in Südtirol ausmachen, liegen uns besonders am Herzen“, unterstreicht die Bildungslandesrätin. Sie haben nun die Möglichkeit, relativ unbürokratisch um Förderung für die berufliche Weiterbildung einzelner Mitarbeitender anzusuchen. „Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe, die das Herz der Südtiroler Wirtschaft bilden, erhalten und gesichert“, ist LRin Kasslatter Mur überzeugt.

Um Beiträge für Bildungspläne können hingegen neben Betrieben auch zeitweilige Firmengemeinschaften sowie Interessensvereinigungen ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass sie ein einheitliches Programm von Bildungsmaßnahmen für mindestens acht Beschäftigte mit maximal 500 Bildungsstunden durchführen. Der Bildungsplan muss zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden und betriebs-, branchen- oder gebietsspezifischen Anforderungen entsprechen.

Nach wie vor können auch Einzelpersonen um Beiträge für berufliche Weiterbildung ansuchen, sofern sie bei einem privaten Arbeitgebenden beschäftigt sind oder nachweisen können, dass sie nach einer Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgebenden drei Monate lang aktiv Arbeit suchen. In diesem Fall sind Förderungen für den Besuch von Kursen vorgesehen, die mindestens 400 Euro kosten: Das Land deckt dabei in der Regel maximal 80 Prozent der Kursgebühren bzw. maximal 1.500 Euro.

Nähere Informationen erteilt der Bereich deutsche Berufsbildung im Deutschen Landesbildungsressort (Dantestraße 3, Bozen, Tel.: 0471 416913, 416927, 416930, www.provinz.bz.it/berufsbildung).

jw