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Ab 6. August können Studierende online um Studienbeihilfen ansuchen
LPA - Ab 6. August 2012 können Studierende online um Studienbeihilfen des Landes und um Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2012/2013 ansuchen. Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2012.
Nachdem die Landesregierung auf Antrag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur die Wettbewerbsausschreibung genehmigt hat, steht nun der Zeitrahmen für die Antragstellung fest: Die ausschließlich online zu stellenden Gesuche können ab 6. August bis spätestens 31. Oktober eingebracht werden. Die Anträge für Studienbeihilfen des Landes Südtirol für das In- und Ausland sind über den eGovernment-Service https://forms.egov.bz.it/studienfoerderung online verfügbar.
Für den Zugang zu diesem Service benötigten Studierende die Bürgerkarte oder einen persönlichen Account. Dieser persönliche Account besteht aus Benutzernamen und Passwort. Sobald der Antrag online ausgefüllt und abgeschickt worde ist, erhält der/die Antragsstellende eine Bestätigungsnachricht. Diese gilt als Nachweis, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde.
Nähere Informationen erteilt das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung unter den Rufnummern 0471 412926 (Universitäten außerhalb Südtirols), 0471 412946 (Universitäten innerhalb Südtirols) oder per eMail hochschulfoerderung@provinz.bz.it. Die Wettbewerbsausschreibung ist im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/bildungsförderung veröffentlicht.
jw