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Landesregierung: In Maturaklasse darf ein Fach in Fremdsprache unterrichtet werden

In den fünften Klassen der Oberschulen bzw. den dritten Klassen der Sprachengymnasien kann künftig ein Fach in einer Fremdsprache unterrichtet werden, wenn dabei die Prinzipien des Artikels 19 des Autonomiestatuts berücksichtigt werden, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (3. September) nach der Sitzung der Landesregierung bekanntgab.

An Südtirols Oberschulen kann künftig in der fünften Schulstufe bzw. an den Sprachengymnasien bereits in der dritten Schulstufe ein Unterrichtsgegenstand in einer Fremdsprache unterrichtet werden. Die Voraussetzungen dafür hat heute die Landesregierung geschaffen.

Landeshauptmann Durnwalder betonte, dass der Fachunterricht in der Fremdsprache in jedem Fall den Bestimmungen des Autonomiestatuts unterworfen sei, dass also Artikel 19, der den Unterricht in der Muttersprache und der Fremdsprache regelt, berücksichtigt werden müsse.

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