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Neue Qualitätsrunde für die Weiterbildung

LPA - Auf die Südtiroler Weiterbildungsorganisationen kommt wieder eine neue Qualitätsprüfung zu. Diese Organisationen werden vom Land nicht nur nach ihren Stundenleistungen gefördert, sondern seit fünf Jahren auch aufgrund eines Qualitätsindexes nach dem Europäischen Qualitätsmodell EFQM. So will das Land qualifizierte Weiterbildung garantieren und auch honorieren. Seit vorigem Jahr gibt es Neuerungen bei der Qualitätsprüfung: Die Vorgangsweise wurde vereinheitlicht und die Organisationen können nun zwischen zwei Bewertungsmöglichkeiten wählen.

Die Grundlage zur Messung der Qualität der Südtiroler Weiterbildungsorganisationen bildet ein Punktesystem, das nach dem Europäischen Qualitätsmodell EFQM (European Foundation for Quality Management) funktioniert. Alle drei Jahre werden bei einer Bewertung durch einen unabhängigen Experten Punkte vergeben. Abgeprüft werden dabei nicht so sehr die einzelnen Kurse, sondern das gesamte Qualitätsmanagement des Betriebes, angefangen von den Zielsetzungen, der Führungskultur und den Strategien über den Ressourceneinsatz, die Mitarbeiter und die Prozessabläufe bis hin zur Kundenzufriedenheit und den Betriebsergebnissen.

Dieses System wird in Südtirol bereits seit fünf Jahren angewandt. Um seine Effizienz zu überprüfen, wurde es im vergangenen Jahr einer Evaluation unterzogen, die einige Neuerungen mit sich bringt.

Zum einen wurde die Vorgehensweise dem Europäischen Standard noch mehr angepasst und für alle Weiterbildungsorganisationen, die Personalförderung erhalten, einheitlich vorgeschrieben. Zum anderen können die Organisationen zwischen zwei Möglichkeiten wählen.

Die strengere Qualitätsprüfung sieht wie bisher einen Wettbewerb mit externer Bewertung durch fünf Experten und eine entsprechende Punktezuteilung vor. Der Vorteil dieses Modells ist, dass mehr Möglichkeiten zur Förderung durch das Land bestehen, welches die Basisförderung um bis zu 30 Prozent aufstocken kann.

Die einfachere Version sieht nur eine Überprüfung der korrekten Anwendung des Qualitätssystems durch drei externe Experten ohne Punktezuteilung vor. Fällt diese positiv aus, wird die Basisförderung um 10 Prozent erhöht.

Während die strenge Qualitätsprüfung nur alle drei Jahre stattfindet, muss die einfache Version jedes Jahr neu erfolgen.

Diese zwei Qualitätsförderungsmodelle sollen zwei Zielen gerecht werden. Einerseits garantiert die öffentliche Hand qualifizierte Weiterbildung und honoriert diese entsprechend. Andererseits sollen die Einrichtungen auch ohne zu großen Wettbewerbsdruck die Chance haben, Schritt für Schritt durch Organisationsentwicklung ihr Angebot zu verbessern. Im einfachen Modell wird auch dies honoriert.

SAN