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Deutsche Schule: Anmeldungen zur Sprachprüfung bis 22. März

LPA - Die nächste Prüfung über die Kenntnis der deutschen Sprache für den Unterricht wird am Freitag, den 5. April, im Deutschen Schulamt abgenommen. Wer zu dieser Sprachprüfung antreten will, muss sich bis Freitag, den 22. März, anmelden.

Ablegen muss die Sprachprüfung, wer erklärt hat, deutscher Muttersprache zu sein, aber die Lehrbefähigung nicht in deutscher Sprache oder - falls ohne Lehrbefähigung - die Abschlussprüfung nicht an einer Oberschule mit deutscher Unterrichtssprache abgelegt hat. Auch wer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommt und sich als Lehrperson für eine Fremdsprache bewirbt, muss in einer eigenen Prüfung die Kenntnis der deutschen Sprache für den Unterricht an deutschen Schulen nachweisen.

Nicht ablegen muss die Prüfung, wer sich für den Unterricht von Italienisch als zweite Sprache an deutschen Schulen bewirbt oder ladinischer Muttersprache ist und an Schulen mit deutscher Unterrichtssprache unterrichten möchte.

Die Prüfung wird am Freitag, den 5. April 2013, um 9.00 Uhr, im großen und mittleren Sitzungssaal im Tiefparterre des Deutschen Schulamtes, Amba-Alagi-Straße 10, Bozen, abgenommen.

Auskünfte zur Sprachprüfung erteilen am Deutschen Schulamt Waltraud Zerzer unter der Rufnummer 0471 417579 und Rita Pristinger unter der Telefonnummer 0471 417578.

jw