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Kindergartenjahr 2003/2004 - Einschreibungen und Aufnahme

LPA - Eltern können ihre Kinder in der Woche vom 20. - 24. Jänner 2003 für den Kindergartenbesuch im Jahr 2003/2004 einschreiben, so Schulamtsleiter Walter Stifter. Der von den Leiterinnen der Kindergärten in Absprache mit den Direktoren dafür festgelegte Zeitplan wird an der Anschlagtafel des jeweiligen Kindergartens sowie über die Medien bekannt gegeben.

Zum Besuch des Kindergartens können alle Kinder eingeschrieben werden, die innerhalb 31. Dezember 2003 das dritte Lebensjahr vollenden. Die Aufnahme erfolgt mit Beginn des Kindergartenjahres 2003/2004. Kinder, die im Jänner 2004 das dritte Lebensjahr vollenden, können innerhalb 31. dieses Monats noch aufgenommen werden, sofern Plätze zur Verfügung stehen und das Plansoll nicht verändert wird. Für jedes Kind ist ein Einschreibeblatt auszufüllen, das von der Kindergärtnerin und dem erziehungsberechtigten Elternteil unterzeichnet wird.

Innerhalb 14. Februar 2003 wird der Kindergartenbeirat über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheiden. Dabei werden die Vorrangskriterien für die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten nach dem Beschluss der Landesregierung vom 28.12.2001, Nr. 4866 berücksichtigt. Die Liste der aufgenommenen Kinder wird im Anschluss an die Sitzung des Kindergartenbeitrats angeschlagen. Kinder, die aus Platzgründen vorläufig nicht aufgenommen werden können, werden in die Warteliste eingetragen, die ebenfalls an der Anschlagtafel veröffentlicht wird.

Zur Einschreibung eines Kindes mit Behinderung müssen die Eltern eine Funktionsdiagnose des zuständigen Sanitätsbetriebes vorlegen. Für jene Kinder, welche in eine Normalgruppe integriert werden, kann der Kindergarten über die zuständige Direktion um die Zuweisung eines Betreuers oder zusätzlichen Kindergartenpersonals im Rahmen des Gesamtkontingents ansuchen. Kinder, die von Geburt an eine Behinderung aufweisen, sind in der Regel über den Dienst für Rehabilitation erfasst.

Es ist wichtig, dass Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten vom jeweiligen Kindergarten aus im Einvernehmen mit den Eltern dem zuständigen Reha– und Psychologischen Dienst gemeldet werden, damit Beratung und Betreuung als Hilfe für Eltern und den Kindergarten in die gemeinsame Förderung eingebaut werden können. Wenn mehrere Kinder mit Behinderung in einen Kindergarten eingeschrieben werden, kann von der Kindergartendirektion um die Errichtung einer integrierenden Abteilung angesucht werden.

Falls die Zahl der eingeschriebenen Kinder die Errichtung einer neuen Abteilung erforderlich macht, verständigt die Kindergartenleiterin sofort die zuständige Gemeinde oder den privaten Träger, damit sich dieselben um die Bereitstellung der Räume kümmern können.

"Bis spätestens 1. März 2003 sollen die Direktorinnen dem Inspektorat die Anzahl der eingeschriebenen Kinder, der Abteilungen und der Stellen für Kindergärtnerinnen und Assistentinnen, bezogen auf die Arbeitsjahre 2002/2003 und 2003/2004 jedes einzelnen Landeskindergartens melden", sagt Schulamtsleiter Stifter.

SAN