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Einschreibungen in die Oberschule, Berufsschulen und Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft

LPA - Für das Schuljahr 2003/2004 muss die Einschreibung in die erste und die darauffolgenden Klassen der Oberschule, Landesberufsschule und Fachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft bis 31. März 2003 direkt bei der gewählten Schule erfolgen. Eigene Bestimmungen gelten für die SchülerInnen mit Funktionsdiagnose.

Bei der Ersteinschreibung in die Oberschule und in die Landesberufsschule und sowie in die Fachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft werden Daten wie: Name und Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsbürgerschaft und Wohnsitz, Studientitel und Steuernummer der SchülerInnen erhoben.

Mit dem Einschreibeformular für die Einschreibung in die Oberschule wird auch das Gesuch um Schülerbeförderung (siehe eigene Pressemitteilung) und um Schulbücher abgegeben. Den Oberschülern/innen wird voraussichtlich ab 15. Februar 2003 ein einheitliches Gesuchsformular für die Zulassung zur Schülerbeförderung , für die Gewährung einer Studienbeihilfe und für die kostenlose und leihweise Überlassung der Schulbücher (bei den Oberschulen) zur Verfügung stehen.

"Neu festgelegt wurde der Termin für die Ansuchen um IntegrationslehrerInnen und BehindertenbetreuerInnen in den Oberschulen sowie um BehindertenbetreuerInnen in den Landesberufsschulen und den Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft", so Schulamtsleiter Stifter. Für das rechtliche Plansoll müssen die Ansuchen innerhalb 15. April 2003 eingereicht werden. "Für die Grund- und Mittelschulen erfolgt die Zuweisung der Integrationslehrpersonen im rechtlichen Plansoll aufgrund der Gesamtschülerzahl wie im vergangenen Schuljahr", so Schulamtsleiter Stifter.

SAN