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Landes- und Schulranglisten: Um Eintragung kann bis 19. Februar angesucht werden
LPA - Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten für das kommende Schuljahr 2014/2015 können bis Mittwoch, 19. Februar 2014 eingereicht werden.
Die Gesuche für die Eintragung in die Schulranglisten und für die Neueintragung in die Landesranglisten sind bis 19. Februar 2014 (12 Uhr) im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen, einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Auch um die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt ist bis zu diesem Termin anzusuchen.
Die Ansuchen können mittels Einschreibebrief mit Rückantwort eingereicht werden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels. Zudem können die Gesuche bis 12.00 Uhr des 19. Februar 2014 auch persönlich im Deutschen Schulamt abgegeben werden. In diesem Fall ist der Protokollstempel des Schulamtes für den Nachweis der fristgerechten Einreichung des Ansuchens ausschlaggebend.
Die Vorgaben für die Erstellung der Ranglisten wurden von der Landesregierung am 27. Dezember 2013 mit dem Beschluss Nr. 1985 vorgegeben.
Alle Informationen zur Eintragung in die Landesranglisten für das Schuljahr 2014/2015 sind dem Rundschreiben Nr. 2/2014 zu entnehmen, jene zur Eintragung in die Schulranglisten dem Rundschreiben Nr. 3/2014. Beide sind auf der Homepage des Schulamtes unter www.provinz.bz.it/schulamt einzusehen.
jw