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Landesregierung: Kulturgesetzgebung, 100 Jahre Erster Weltkrieg
Die Landesregierung hat heute (18. März) den Grundsatzbeschluss gefasst, die aus den Jahren 1958 und 1976 stammenden Landeskulturgesetze zu überarbeiten. Außerdem hat sie sich mit den Gedenkveranstaltungen zum Ersten Weltkrieg befasst.
Noch innerhalb des heurigen Jahres will die Landesregierung die Kulturgesetzgebung überarbeiten. Derzeit werden über zwei Gesetze aus den Jahren 1958 und 1976 die kulturellen Aktivitäten gefördert.
Das Gesetz Nummer 7 aus dem Jahr 1958 sieht die Förderung von kultureller Tätigkeit für alle drei Sprachgruppen vor. Im Gesetz ist für jede Sprachgruppe ein Kulturfonds vorgesehen, aus dem die Förderungen für die Kulturvereine und die kulturellen Institutionen, an denen das Land beteiligt ist, bestritten werden. Außerdem wird über dieses Gesetz festgelegt, dass jede Sprachgruppe über einen Kulturbeirat verfügt, der die Landesregierung in Kulturfragen berät. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass das Land auch selbst kulturelle Veranstaltungen organisieren und die Landesregierung Kunstankäufe tätigen kann. Das Landesgesetz 45 aus dem Jahr 1976 regelt hingegen die Förderung von kulturellen Publikationen vom Buch bis zur Musik-CD sowie die Förderung von Tagungen und die allgemeine Bildungstätigkeit von Vereinen.
Wie Landesrat Achammer heute mitgeteilt hat, beabsichtigt die Landesregierung die Kulturgesetzgebung zu novellieren und bis Herbst 2014 eine neue gemeinsame Basis für alle drei Sprachgruppen zu schaffen: „Die Landesregierung strebt eine Neuregelung an, die die Rolle der Mitbestimmungsgremien neu regelt, eine neue Form der Verlagsförderung beinhaltet, die Förderbestimmungen modifiziert und neue Kriterien andenkt. Durch das neue Gesetz sollen die mehrjährige Planung erleichtert und sprachgruppenübergreifende Projekte ermöglicht werden."
100 Jahre Erster Weltkrieg
„Unser Ziel ist es, unter dem Dach der Europaregion die Initiativen zum Gedenken an 100 Jahre Erster Weltkrieg zu bündeln", so Landesrat Achammer. Heute hat die Landesregierung die Liste der bisher vorliegenden Initiativen begutachtet und beschlossen, dass diese von einer Arbeitsgruppe, die beim Büro der Europaregion angesiedelt ist, koordiniert werden. Die Arbeitsgruppe wird mit Experten aus dem Trentino, Südtirol und dem Bundesland Tirol bestückt. Schon in der kommenden Woche wird der EVTZ-Rat in Innsbruck über die verschiedenen Initiativen beraten.
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