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Religionslehrpersonen deponieren Anliegen bei LRin Kasslatter Mur

LPA - Gleich mehrere wichtige Anliegen brachte der Vorstand der Berufsgemeinschaft der Religionslehrpersonen des Landes vor kurzem bei einem Gespräch mit Landesrätin Sabina Kasslatter Mur, Abteilungsdirektor Paul Silbernagl und Inspektor Josef Stampfl vor.

An Oberschulen wird nur eine Wochenstunde Religion unterrichtet, was zur Folge hat, dass die zuständigen Lehrpersonen fünfzehn und mehr Klassen betreuen, erklärte der Vorstand der Berufsgemeinschaft der Religionslehrer Bildungslandesrätin Kasslatter Mur bei einem Gespräch. Kasslatter Mur sicherte der Vertretung der Berufsgemeinschaft zu, auch im Rahmen der Schulreform keine Erhöhung der zu betreuenden Klassenanzahl zuzulassen und versprach, ein diesbezügliches Höchstausmaß festzulegen. Religionslehrer sollten jedenfalls den selben Wochenstundenauftrag wie ihre übrigen Lehrerkollegen erfüllen, allerdings sei dies bei mehr als fünfzehn zu betreuenden Klassengemeinschaften wohl nicht zumutbar, so die Landesrätin. Neben der Belastung durch Korrekturfächer sollte die Anzahl der zu betreuenden Klassen jedenfalls ein Thema der Arbeitsgruppe zur Erhebung der Belastung des Lehrpersonals sein.

Ob Religion nach Abschaffung der Grundschulprüfung verlässlich ein Prüfungsfach der Mittelschule sein werde, konnte die Landesrätin dem Vorsitzenden der Berufsgemeinschaft, Christian Alber, nicht zusichern. Das Land Südtirol müsse und werde sich diesbezüglich an staatliche Vorgaben halten.

Christian Alber ersuchte die Landesrätin, künftig eine zusätzliche Lehrperson für die Begleitung von Anfängern im Beruf am Schulamt freizustellen. Das Stellenkontingent mache dies schwer möglich, so die Landesrätin. Daraufhin versprach sie zu überprüfen, ob eine Lehrperson für einige wenige Stunden pro Woche zur Unterstützung der Neueinsteiger zur Verfügung stehen könnte.

Nach einem Gedankenaustausch über den Fortgang der Schulreform berichteten Abteilungsdirektor Silbernagl und Inspektor Stampfl über die Bemühungen zur Anerkennung des Theologiemagisters auf Staatsebene. Während das entsprechende Baccalaureat bereits Gültigkeit habe, seien die Aussichten beim Titel des Magisters derzeit sehr schlecht. Diese Tatsache verwehrt ReligionslehrerInnen derzeit berufliche Mobilität und den Zugang zu anderen Stellen im öffentlichen Dienst. Demnächst will die Berufsgemeinschaft Einsicht in die landeseigenen Berufsbilder nehmen. Christian Alber möchte ermitteln, ob das Theologiestudium unter Umständen auch als Zugangsvoraussetzung für andere Stellen im öffentlichen Dienst in Betracht gezogen werden könnte.

SAN