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Schülertransport für Behinderte: Dienst ist mit Schulbeginn gewährleistet

„Der Fahr- und Begleitdienst für Schüler mit Behinderung wird mit Beginn des neuen Schuljahres gewohnheitsmäßig aufgenommen“, erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer. Im September und Oktober, also bis zur Erteilung des definitiven Zuschlages der laufenden Ausschreibung, werden die Lebenshilfe und die Arbeitsgemeinschaft für Behinderte den Dienst fortführen.

Schülertransport für Behindertere: Dienst ist mit Schulbeginn gewährleistet

"Der Schülertransport für Behinderte wird in den kommenden zwei Monaten, im September und Oktober, in gewohnter Form von der "Lebenshilfe" und der "Arbeitsgemeinschaft für Behinderte" weitergeführt", erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer. Ab November, nach der Erteilung des definitiven Zuschlages der laufenden Ausschreibung, wird dann der neue Dienstanbieter den Fahr- und Begleitdienst für Schüler mit Behinderung aufnehmen, so Achammer.

"Im Sinne unseres sozialen Auftrages und Verantwortungsgefühls gegenüber den beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern haben wir uns dazu entschlossen, bis zur eventuellen Übernahme durch den neuen Anbieter einzuspringen" betonen die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Behinderte und der Lebenshilfe Martin Telser und Hans Widmann.

In den vergangenen Wochen wurden Befürchtungen geäußert, wonach der neue Dienstleister nicht imstande sei den Schülertransport für Behinderte ordnungsgemäß durchzuführen.
"Unabhängig wer der neue Dienstleister sein wird, wird die Qualität des Dienstes gewährleistet sein", versichert Landesrat Achammer.

"Es ist Aufgabe der zuständigen Behörde, in diesem Falle der Abteilung Bildungsförderung, die Einhaltung der im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung angeführten Qualitätskriterien genauestens zu kontrollieren." Überprüft würde die Einhaltung sämtlicher Kriterien, von den Charakteristika der Fahrzeuge bis zur selbstverständlich zweisprachigen und in den ladinischen Tälern dreisprachigen Durchführung des Dienstes.

"Sollte der neue Dienstleister den geforderten Kriterien nicht entsprechen, werden Sanktionen verhängt werden bis zu einem eventuellen Entzug des Auftrages", erklärt Achammer.

Der Zugang zu den Bildungseinrichtungen werde den Schülern mit Behinderung somit weiterhin gewährleistet werden und zwar in der geforderten Qualität, betont der Bildungslandesrat und entkräftet damit alle Vermutungen, wonach Eltern um einen angemessenen Transport- und Begleitdienst ihrer Kinder bangen müssten.

cl

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