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Bildungsgesetzentwurf vorgestellt

Bildungsguthaben anerkennen, die Aufnahme des Lehrpersonals transparent und einfach gestalten und die didaktische Kontinuität sichern: Auf diese drei Schwerpunktziele ist das neue Bildungsgesetz ausgerichtet, dessen Entwurf Landesrat Philipp Achammer heute (3. November) gemeinsam mit dem Direktor des Deutschen Bildungsressorts, Peter Höllrigl, im Palais Widmann in Bozen vorgestellt hat.

Landesrat Achammer hat heute gemeinsam mit Ressortdirektor Höllrigl den Entwurf des neuen Bildungsgesetzes den Medien vorgestellt - Foto: LPA/Ingo Dejaco

"Wir wollen die Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern klar regeln und die erworbenen Bildungsguthaben anerkennen. Wir wollen den Lehrkräften und vor allem den jungen Lehrkräften über ein neues Ranglistensystem Sicherheit und Klarheit über ihre Aufnahme in den Schuldienst geben. Und schließlich wollen wir durch eine Reihe von Maßnahmen die didaktische Kontinuität an den Schulen stärken und die Mobilität in Grenzen halten", so fasste heute Bildungslandesrat Philipp Achammer die drei Ziele des Bildungsgesetzentwurfs zusammen.

Bereits heute Nachmittag wird diese erste Gesetzesvorlage dem Landesschulrat vorgestellt. Anschließend wird auf der Grundlage des Entwurfs des Bildungsdialog fortgesetzt. Zu diesem hatten im Frühjahr 2014 Bildungslandesrat Achammer gemeinsam mit Ressortdirektor und Schulamtsleiter Peter Höllrigl alle am Bildungsleben Beteiligten und Interessierten eingeladen um festzuhalten, welche Voraussetzungen für das Lernen und Lehren in der heutigen Zeit benötigt werden. Dieser Dialog wird nun zwischen 6. und 13. November mit weiteren Treffen in den Südtiroler Hauptorten weitergeführt. "Anschließend wollen wir den endgültigen Text verfassen, der dann - nach der Beschlussfassung durch die Landesregierung - im Jänner 2015 dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt werden wird", steckt Landesrat Achammer die Marschroute ab. Er hofft, dass das Gesetz im neuen Schuljahr 2015/16 zur Anwendung komme, "auch wenn es auf dem Weg dorthin sicherlich einige Schwierigkeiten zu bewältigen gibt", so der Bildungslandesrat.

Einblick in Details des Bildungsgesetzentwurfs gab anschließend Ressortdirektor und Schulamtsleiter Peter Höllrigl. Was die Anerkennung von Bildungsguthaben angeht, so schreibt der neue Gesetzestext Grund- und Mittelschulen künftig eine Befreiung von 34 Jahresstunden im Wahlpflichtbereich für die Bildungstätigkeit an den Musikschulen des Landes vor, sofern die Erziehungsberechtigten darum ansuchen. Die Befreiung von weiteren maximal 34 Jahresstunden der verpflichtenden Unterrichtszeit kann hingegen für die Zusammenarbeit mit den Musikschulen oder die Anerkennung außerschulischer Bildungstätigkeit gewährt werden. Für die Oberstufe kann hingegen eine Befreiung von 57 Jahresstunden der verpflichtenden Unterrichtszeit durch die Anerkennung von Bildungstätigkeiten an den Musikschulen des Landes oder die Anerkennung außerschulischer Bildungstätigkeit vorgesehen.

Die Aufnahme des Lehrpersonals soll künftig durch ein verändertes Ranglistensystem erfolgen. Die bestehenden Landesranglisten werden geschlossen und in Landesranglisten mit Auslaufcharakter umgewandelt. Diese dient dann nur mehr der Vergabe von unbefristeten Arbeitsverträgen. Gleichzeitig soll eine neue Landesrangliste geschaffen werden, die prinzipiell offen ist für alle Bewerber mit Lehrbefähigung und in der die Reihung nach Punktezahl erfolgt.

Durch verschiedene Maßnahmen soll die didaktische Kontinuität verbessert werden. Dazu gehören die Erweiterung des Landeszusatzstellenplans, um mehr Lehrpersonen unbefristet aufnehmen zu können. "Heute werden 30 Prozent der rund 6500 Lehrstellen an den deutschen Schulen über Vertretungsaufträge zugewiesen", so der Schulamtsleiter. Zudem soll ein Verfahren zur Besetzung von Stellen mit Lehrpersonen mit besonderen Qualifikationen (beispielsweise Reformpädagogik) eingeführt werden. Neu vorgesehen ist, dass Lehrpersonen aufgrund eines positiven Bewertungsverfahrens an der Schule ihren Dienstsitz bestätigen können. Zudem sollen die Teilzeitstammrollen - die es in der Berufsschulwelt und den Kindergärten bereits gibt -, auch auf die Schule ausgedehnt werden.

Weitere Informationen:
www.provinz.bz.it/bildungsdialog

jw

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Ein neues Bildungsgesetz

Landesrat Achammer zu den drei Zielen des neuen Bildungsgesetzes

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