Aktuelles

Landeskollektivvertrag für Schuldirektoren genehmigt - Stellungnahme der zuständigen Landesräte

LPA - Auf Vorschlag des Landesrates für das Personal Otto Saurer, der Schullandesrätinnen Sabina Kasslatter Mur und Luisa Gnecchi sowie dem Schullandesrat Florian Mussner hat die Südtiroler Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung den ersten Landeskollektivvertrag für die Schuldirektoren genehmigt. "Mit diesem Vertrag wird dem erweiterten Verantwortungsbereich der autonomen Schule Rechnung getragen", schreiben die vier Landesräte in einer Aussendung.

Nach einem Jahr intensiver Verhandlungen wurde der Entwurf zum Landeskollektivvertrag für die Direktoren der Grund-, Mittel- und Oberschulen Ende Februar von den Vertragspartnern signiert. Damit der Vertrag endgültig unterzeichnet werden und folglich in Kraft treten kann, muss nun noch das positive Gutachten des Unterrichtsministeriums in Rom eingeholt werden.

"Eine wesentliche Neuigkeit des Vertrages besteht darin, dass die Schulführungskräfte nun ein allumfassendes Gehalt erhalten, das für sämtliche Leistungen entschädigen soll", erklären die Landesräte in der Aussendung. Der neue Landeskollektivvertrag legt auch die Kriterien für die Ermittlung der Landesfunktionszulage und des Ergebnisgehaltes fest. Die Arbeitszeit der Schulführungskräfte beträgt im Durchschnitt 38 Wochenstunden, wobei die konkrete Verteilung der Arbeitszeit mit dem Schulamtsleiter vereinbart wird.

Die Schuldirektoren, welche nun den Rang von Führungskräften innehaben, erhalten künftig zeitlich befristete Aufträge zwischen zwei und fünf Jahren. "Zudem werden sie unter Berücksichtigung der erteilten Leitlinien, der Zielvorgaben und der verfügbaren Ressourcen regelmäßig bewertet", heißt es in der Aussendung der Landesräte.

bch