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Studienbeihilfen für Oberschüler und Vollzeitkurse der Berufsbildung - Zwischentermin am 31. März

LPA - Vereinheitlicht wurden in diesem Jahr die ersten Zwischentermine für die Einreichung der Gesuche um Studienbeihilfen für das Schuljahr 2003/2004: sowohl die Oberschüler als auch die Absolventen von Vollzeitkursen der Berufsausbildung sowie der Land- und Hauswirtschaftsschulen Südtirols können ihre Gesuche bis zum 31. März 2003 einreichen.

Im Falle der Schüler der Ober- und Kunstschulen wurde der erste Zwischentermin für die Studienbeihilfen mit jenem für die Gesuche um Schulbücher und den Schülertransport zusammengelegt. Die Studienbeihilfen wurden der Inflationsrate angepasst und demnach für das kommende Schuljahr um drei Prozent erhöht. Für Bewerber, welche während des Schuljahres außerhalb der Familie leben, beträgt die Studienbeihilfe im Schuljahr 2003/2004 je nach Höhe des bereinigten Einkommens zwischen 2719 Euro und 927 Euro. Für Schüler, welche während des Schuljahres in einem Tagesheim untergebracht sind, wird der Betrag um 30 Prozent reduziert. Jene Schüler, welche die Einkommensgrenze nicht überschreiten und während des Schuljahres zu Hause wohnen, erhalten eine Beihilfe von 309 Euro. Neben dem ersten Zwischentermin für die Einreichung der Gesuche am 31. März gibt es einen zweiten Termin am 2. Oktober 2003.

Neuerungen gibt es auch für Absolventen von Vollzeitkursen der Berufsausbildung sowie der Land- und Hauswirtschaftsschulen Südtirols, die für das kommende Schuljahr um eine Studienbeihilfe ansuchen wollen. Beide Einreichtermine wurden vorverlegt: der Zwischentermin vom 1. August auf den 31. März, der Endtermin vom 28. November auf den 30. Oktober. Neu definiert wurde in diesem Jahr der Begriff des Vollzeitkurses: Die Bewerber müssen nun an vier Tagen in der Woche insgesamt mindestens 16 Unterrichtsstunden besuchen. Die Mindestdauer eines solchen Kurses beträgt fünf Monate. Der Höchstbeitrag beträgt für Bewerber, die während des Schuljahrs außerhalb der Familie wohnen, 2719 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1597 Euro. Wer bei der eigenen Familie wohnt und die finanziellen Kriterien erfüllt, erhält eine Beihilfe von 494 Euro.  

Die jährliche Obergrenze des bereinigten Einkommens für die Gewährung einer Studienbeihilfe wurde in allen Fällen von bisher 17.500 Euro auf nunmehr 17.850 Euro angehoben. Neue Regelungen gelten auch in Bezug auf die Freibeträge: Arbeitslose, die auf dem Familienstandsbogendes Bewerbers aufscheinen, müssen unmittelbar vor Einreichung des Antrages mindestens sechs Monate lang in der Arbeitslosenliste des Arbeitsamtes eingetragen sein. Wenn dies der Fall ist, so hat der jeweilige Bewerber Anrecht auf den Freibetrag für zu Lasten lebende Personen. Wohnungen und Garagen, die von den Eltern des Bewerbers ohne Mietvertrag an Verwandte innerhalb des zweiten Grades als Mietwohnung zur Verfügung gestellt werden, sind künftig als "vermietet" einzutragen. Änderungen ergeben sich auch bei der Berechnung des Einkommens.

Die Bewerber müssen die Anträge direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen oder in den jeweiligen Schulen einreichen. Die Gesuchsvordrucke liegen sowohl in den Ämtern aller größeren Gemeinden Südtirols als auch im zuständigen Landesamt und in allen Berufsberatungsstellen des Landes auf. Die Formulare können auch im Südtiroler Bürgernetz von der Seite des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge unter www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung heruntergeladen werden. Dem Antrag muss eine Kopie der Steuererklärung 2002 oder des Einheitsformulars "CUD" für das Jahr 2001 beigelegt werden. Werden Vordrucke als lose Blätter eingereicht, muss der Bewerber jede Seite einzeln unterschreiben. Wer Unterlagen und Erklärungen per Fax schickt, muss eine Kopie des Personalausweises beilegen. Die Gesuche werden vom Land stichprobenartig auf die Richtigkeit der Angaben geprüft. Weitere Informationen können direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge unter den Rufnummern 0471 413316, 0471 413346 und 0471 412927 eingeholt werden.

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