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Förderung der Weiterbildungseinrichtungen nach Qualitätsmaßstäben

LPA - Die Landesregierung hat in einer ihrer vergangenen Sitzungen die Verfahren und Anwendungsrichtlinien für die Förderung der Weiterbildungseinrichtungen von 2004 bis 2006 nach qualitativen Kriterien festgelegt. Die Weiterbildungseinrichtungen können an das Landesamt für Weiterbildung einen Antrag für ein Qualitätsbewertungsverfahren stellen. Dabei können sie zwischen dem Selbstreport und dem „externen Assessment“ wählen. Bei positiver Bewertung des Selbstreports erhalten die Bildungseinrichtungen eine Qualitätsförderquote von zehn Prozent. Beim „externen Assessment“ hängt die Förderquote von den erreichten Punkten ab und kann bis zu 30 Prozent betragen.

Die Qualitätskriterien bei der Förderung der Weiterbildungsorganisationen soll den Nutzern der Weiterbildungsangebote in Südtirol einen gewissen Qualitätsstandard gewähren. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der Weiterbildungsorganisationen im Europäischen Markt erhalten bleiben. Wie die Landesregierung in einer der vergangenen Sitzungen beschlossen hat, soll das bereits eingeführte Modell der „European Foundation for Quality Management“ (EFQM) weiterhin beibehalten werden. Es gibt zwei verschiedene Arten von Verfahren, die Qualität in den Weiterbildungseinrichtungen zu erfassen: den Selbstreport mit externer Bewertung, der ein Jahr gültig ist, oder eine externes Assessment, das drei Jahre gültig ist.
Beim Selbstreport erarbeitet die Institution einen Bereicht nach den Kriterien der EFQM, der von einem Qualitätsgremium überprüft wird. Das Gremium teilt dann die Begutachtung dem Landesamt für Weiterbildung mit. Ist das Gutachten positiv, so stellt der zuständige Landesrat ein Zertifikat aus, welches ein Jahr gültig ist. Damit bekommen die Institutionen eine Qualitätsförderquote von zehn Prozent.
Beim Externen Assessment erarbeitet die Institution einen Bericht, der von einer fünfköpfigen Kommission in einem Assessmentverfahren bewertet wird. Das Verfahren entspricht „Austrian QualityAward“ (AQA). Die Kommission nimmt eine Inspektion in der Weiterbildungseinrichtung vor, überprüft die gemachten Angaben und vergibt dafür Punkte. „Ab Erreichen von 350 Punkten werden dann die Qualitätsförderquoten zugeteilt. Sie können zwischen zwanzig und 30 Prozent betragen“, erklärt der Direktor des Landesamts für Weiterbildung, Hubert Bertoluzza. Das Zertifikat ist drei Jahre lang gültig.

SAN