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LR Achammer in Rom: Abänderungsanträge zum Lehrlingswesen angenommen
Die Regionenkonferenz hat heute (25. März) ihr Gutachten zum Gesetzesdekret der Regierung abgegeben, welches eine Abänderung des Einheitstextes zur Lehre vorsieht. "Unser Vorschlag auch über einen Lehrvertrag zur Berufsmatura gelangen zu können wurde von den Regionen angenommen, genauso eine Aufforderung, die staatlichen Jugendschutzbestimmungen zu vereinfachen", so Landesrat Philipp Achammer.
Heute hat sich die Staat-Regionen-Konferenz mit dem gesetzesvertretenden Dekret, welches die Lehre auf gesamtstaatlicher Ebene regelt, beschäftigt. In Vorbereitung dieser Konferenz fand am Vormittag in Rom die Regionenkonferenz statt, bei der Bildungslandesrat Philipp Achammer teilgenommen hat.
Die von Südtiroler Seite eingebrachten Abänderungsanträge wurden angenommen. Landesrat Achammer zeigte sich zufrieden: "Entsprechend dem Vorschlag der Regionen soll die Möglichkeit vorgesehen werden, nach einer vierjährigen Lehre, die mit einem Berufbildungsdiplom abschließt, über einen weiteren Lehrvertrag mit einer Dauer von zwei Jahren berufsbegleitend die Vorbereitung für die Berufsmatura absolvieren zu können." Voraussetzung für den Einstieg mit einem solchen Lehrabschluss (Berufsbildungsdiplom) in den geplanten 2-jährigen Lehrgang sind solide Kenntnisse vor allem in Deutsch, Englisch, Italienisch und Mathematik. Interessierte Personen müssen in diesen Fächern im Vorfeld Aufnahmetests bestehen. Dies sei ein wesentlicher Erfolg für den Bereich des Lehrlingswesens, die Weiterentwicklung des Südtiroler Ausbildungsmodells sowie insbesondere für die Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen unterstreicht Achammer.
Auch ein zweites Anliegen Südtirols wurde von der Regionenkonferenz mitgetragen: Die Regierung wird aufgrund der Initiative Südtirols aufgefordert, die staatlichen Jugendschutzbestimmungen zu vereinfachen, welche heute eine erhebliche Hürde für die Schaffung neuer Lehrverhältnisse darstellen. Der Jugendarbeitsschutz in Südtirol ist durch das italienische Jugendschutzgesetz geregelt, das im Wesentlichen auf der EU-Richtlinie zum Jugendarbeitsschutz beruht. Während es im restlichen Staatsgebiet kaum minderjährige Beschäftigte gibt, spielt der Jugendschutz bei minderjährigen Lehrlingen in Südtirol eine große Rolle. "Vor allem Unternehmer, die im handwerklich-technischen Bereich tätig sind, kritisieren zu Recht die rigiden italienischen Bestimmungen, die eine Hürde für die Anstellung von minderjährigen Lehrlingen darstellen", so Achammer. Ein Vergleich mit dem Jugendarbeitsschutz-Gesetz Deutschlands zeige, dass die EU-Richtlinie in bestimmten Punkten Spielräume offen lasse - ein Beispiel: in Deutschland arbeitet ein 15-Jähriger acht Stunden pro Tag arbeiten, in Italien nur sieben Stunden.
Landesrat Achammer betont, dass 90 Prozent der gesamtstaatlichen Lehrverhältnisse der klassischen Lehre in Südtirol abgeschlossen werden. "Daher war es für uns wichtig, alles zu tun, um über die Regionenkonferenz die Rahmenbedingungen für das Lehrlingswesen zu verbessern", betont der Bildungslandesrat. Nun werden die zuständigen Kommissionen in Kammer und Senat ihr Gutachten zum Einheitstext abgeben, wobei die Südtiroler Parlamentarier ebenso die entsprechenden Abänderungsvorschläge vorbringen werden.
cl