Aktuelles

Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildung: Bis 30. April ansuchen

LPA - Alle Universitätsabgänger, die postuniversitäre Ausbildungskurse, Spezialisierungskurse oder Praktika absolvieren, können beim Land innerhalb 30. April 2003 (Zwischentermin) oder innerhalb 30. September 2003 (Endtermin) ansuchen, um in den Genuss von Studienbeihilfen zu kommen. Die Ansuchen sind beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einzureichen.

Anrecht auf Studienbeihilfe haben all jene, welche Diplom- oder Laureatsstudium abgeschlossen haben und im Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis zum 30.September 2003 einen postuniversitären Ausbildungs- oder Spezialisierungskurs, ein Ausbildungs- oder Berufspraktikum mit einer Dauer von mindestens drei Monaten beginnen. Die Kurse und Praktika könne auch außerhalb der Landesgrenzen absolviert werden.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit werden das im Vorjahr erzielte Einkommen und das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen des Studierenden und seines Ehepartners herangezogen. Das bereinigte Einkommen des Gesuchsstellers darf nicht höher als 22.810 Euro sein.
Wichtig ist, dass die Anträge auf Gewährung dieser Studienbeihilfen innerhalb 30. September 2003 beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge einzureichen sind. Als verwaltungstechnischer Zwischentermin wurde der 30. April 2003 festgelegt, unterstreicht Eva Vicari, die Koordinatorin im Bereich Hochschulfürsorge im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge. Angaben über Einkommen und Vermögen müssen belegt werden. Früher vorgelegte Anträge ermöglichen eine raschere Auszahlung der Studienbeihilfen.
Die Studienbeihilfen werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, wobei das bereinigte Einkommen und die Dauer des Kurses oder des Praktikums berücksichtigt werden. Die Studienbeihilfen können den Betrag von 6.789 Euro nicht überschreiten.
Sämtliche Auskünfte bezüglich der Studienbeihilfen können direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Bereich Hochschulförderung, Landhaus VII, 2. Stock, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen, sowie unter der Rufnummer 0471 412937 und der E-Mail-Adresse: Anna.Hofer@provinz.bz.it eingeholt werden.

SAN