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Dreisprachigkeitsprüfung: Landesregierung beschließt Neuausrichtung

Nun wird auch der ladinische Teil der Dreisprachigkeitsprüfung an den europäischen Referenzrahmen angepasst. Somit ist künftig die Ladinischprüfung in die drei Bereiche Schreiben, Hören und Sprechen gegliedert. Beim schriftlichen Teil wird zwischen Laufbahn A und B unterschieden. Das Konzept hat die Landesregierung am 21. April auf Antrag von LH Arno Kompatscher genehmigt.

Jedes Jahr treten etwa 250 Prüflinge zur Dreisprachigkeitsprüfung an, die neben der Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache auch jene der ladinischen Sprache bescheinigt. Die Prüfungskriterien für die ladinische Prüfung stammen aus dem Jahr 2002. Im Rahmen der Neuausrichtung der Zweisprachigkeitsprüfung wurde angeregt, auch die Ladinischprüfung an den so genannten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen" heranzuführen. „Das Ziel ist es", erklärten Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Florian Mussner, „die Prüfung zu modernisieren, an die neuen Sprachstandards anzupassen und vor allem die Bedeutung der Sprache der ladinischen Volksgruppe zu stärken."

Das Konzept wurde von den Mitgliedern der ladinischen Prüfungskommission der Dreisprachigkeitsprüfung zusammen mit externen Experten Professor Paul Videsott und Rut Bernardi sowie Vertretern des ladinischen Kulturinstituts Micurà de Rü ausgearbeitet. Es soll die Grundlage für ein Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat bilden.

Konkret sieht das von der Landesregierung genehmigte Konzept drei anstatt wie bisher zwei Teilprüfungen vor. Neu eingeführt wird eine Prüfung zum Hörverständnis, wie dies bereits bei der Zweisprachigkeitsprüfung der Fall ist. Der Test zum Hörverständnis besteht aus vier Multiple-Choice Fragen zu einem Text von circa 1,5 Minuten, der einmal abgespielt wird. Bei der schriftlichen Prüfung ist die wesentlichste Neuerung die Unterscheidung zwischen den Laufbahnen A und B, die zurzeit noch nicht getrennt sind. Bei der mündlichen Teilprüfung ist eine stärkere Strukturierung vorgesehen, und es wird eine Reihe von Themenbereichen vorbereitet, mit denen sich die Kandidaten befassen müssen. Der Schwerpunkt der schriftlichen Prüfung verlagert sich von Übersetzungsaufgaben hin zur eigenständigen Sprach- bzw. Textproduktion.

Die Bewertung folgt dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen und betrifft sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung drei Hauptaspekte: Verständlichkeit der Ausführungen, Angemessenheit des Wortschatzes und sprachliche Korrektheit.

Die ersten Prüfungen nach den neuen Bedingungen werden im Laufe des Jahres 2016 stattfinden.

SAN