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Privatschulen können nur noch bis zum 30. April Gleichstellung mit öffentlichen Schulen beantragen

LPA - Nur noch bis kommenden Mittwoch, den 30. April 2003, können Privatschulen die Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen beantragen. Dies teilt das Deutsche Landesschulamt in einer Aussendung mit. Voraussetzung für die Gleichstellung ist, dass die Privatschulen die Schulordnung der öffentlichen Schulen im Wesentlichen übernehmen.

Die neuen staatlichen Bestimmungen zu den Privatschulen waren bereits mehrmals ein Thema in Aussprachen zwischen Landesrätin Sabina Kasslatter Mur, Schulamtsleiter Peter Höllrigl und den Direktorinnen und Direktoren der jeweiligen Schulen. Ab Herbst 2003 wird im gesamten Schulsystem nur noch zwischen gleichgestellten und nicht gleichgestellten Privatschulen unterschieden, also zwischen Privatschulen, die gültige Studientitel verleihen können, und solchen, die diese Befugnis nicht haben. „Eltern, die ihre Kinder in eine gleichgestellte Schule schicken, werden ebenso wie die Schulen selbst weiterhin mit finanziellen Mitteln aus dem Landeshaushalt unterstützt und gefördert“, versichert LRin Kasslatter Mur.

Gleichgestellte Schulen müssen im Wesentlichen über eine qualifizierte Schulleitung und eine entsprechende Organisation verfügen sowie einen der öffentlichen Schule gleichwertigen Unterricht sicherstellen. „Auch haben die Schülerinnen und Schüler die gleichen Rechte und Pflichten, wie jene der Schulen staatlicher Art. Gleichgestellte Schulen sind unter anderem dazu verpflichtet, ein Schulprogramm auszuarbeiten sowie Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, die im Besitz einer Lehrbefähigung sind“, erklärt Schulamtsleiter Peter Höllrigl. Für sie gelte künftig so wie für die Lehrer der staatlichen Schulen der Landeskollektivvertrag.

Auch die demokratische Einbeziehung aller Schulpartner, insbesondere der Eltern und Schüler müsse an den gleichgestellten Privatschulen gewährleistet sein. Ähnlich wie an öffentlichen Schulen werden dafür Mitbestimmungsgremien eingesetzt.

Grundsätzlich sind die Privatschulen dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen, der sich einschreiben möchte und mit der Einschreibung das Schulprogramm akzeptiert. Das Schulprogramm hält sich an die Prinzipien der Verfassung und somit auch an das Gleichheitsprinzip. Demnach muss eine gleichgestellte Schule Mädchen wie Buben aufnehmen, ebenso Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland.

„Öffentliche Schulen und gleichgestellte Privatschulen treten zwar weiterhin als unterschiedliche Einrichtungen in unserer Bildungslandschaft auf, sie verfolgen aber wie auch bisher ein gemeinsames Ziel: In ihrer Arbeit die bestmögliche Qualität zu erreichen und den öffentlichen Bildungsauftrag zu erfüllen“, erklärt Landesrätin Sabina Kasslatter Mur.

bch