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Lehrer können bis zum 26. Mai um Eintragung in permanente Ranglisten ansuchen

LPA - Bis zum Montag, 26. Mai 2003, können die Lehrpersonen an Südtirols Schulen um die Eintragung in die permanenten Ranglisten ansuchen. Auch die Gesuche für die Neuberechnung der Punktezahl und die Überstellung in eine andere Rangliste müssen bis zu diesem Termin beim deutschen Landesschulamt abgegeben werden. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einer Aussendung mit.

Zu richten sind die Gesuche bis spätestens Montag, 26. Mai 2003 an das Deutsche Landesschulamt in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen. Es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels.

Jede Lehrperson kann sich in die permanente Rangliste all jener Stellenpläne der Grundschule oder Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule eintragen lassen, für welche sie die Lehrbefähigung oder Eignung zum Unterricht besitzt. Dem vollständig ausgefüllten Gesuch müssen keine Dokumente und Bescheinigungen über etwaige Titel oder Voraussetzungen beigelegt werden, da diese im Gesuch selbst erklärt werden können. Bescheinigungen, welche von der zuständigen Sanitätsbehörde ausgestellt wurden und welche für die Lehrperson einen Vorrangstitel darstellen, müssen hingegen als beglaubigte Kopie oder Original dem Gesuch beigelegt werden. Auf Unterlagen, welche im Schulamt aufliegen, kann verwiesen werden.

Bewerberinnen und Bewerber, welche für das Schuljahr 2002/03 aufgrund des Laureats der Bildungswissenschaften in die permanenten Ranglisten eingetragen worden sind, müssen für das Schuljahr 2003/04 auf jeden Fall ein neues Gesuch einreichen. "Bisher waren sie nur für die Vergabe von Supplenzen eingetragen. Nun können sie mit diesem Studientitel auch für den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen berücksichtigt werden", erklärt Schulamtsleiter Höllrigl in seiner Aussendung.

Zum Termin um Eintragung in die Schulranglisten können die Lehrpersonen mit einem zusätzlichen Gesuch bis zu fünf Schulen angeben, in deren Ranglisten sie eingetragen werden möchten. Ebenfalls bis zum 26. Mai müssen die Gesuche um Neuberechnung der Punktezahl und Überstellung in eine andere Rangliste eingereicht werden. Die Bewerberinnen und Bewerber, welche um Neuberechnung der Punktezahl ansuchen, müssen bei den Unterrichtsdiensten nur den Dienst des laufenden Schuljahres erklären, falls der übrige Unterrichtsdienst bereits anlässlich der Eintragung in die permanenten Ranglisten bewertet worden ist.

Schließlich können Lehrpersonen beim Landesamt für Mittelschulen (Faxnummer 0471/415584) bis zum 26. Mai auch um Zulassung zur Sprachprüfung ansuchen. Diese Prüfung muss von allen Lehrpersonen abgelegt werden, welche eine Lehrbefähigung oder Eignung besitzen, die nicht in deutscher Sprache erworben wurde. Die Prüfung ist Voraussetzung für die Eintragung in die permanenten Ranglisten. Zweitsprachlehrer sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Weitere Informationen erteilen das Landesamt für Grundschulen (Telefon 0471 415517), das Landesamt für Mittelschulen (Telefon 0471 415533, 0471 415534 und 0471 415535) und das Landesamt für Oberschulen (Telefon 0471 415570 oder 0471 415572).

bch