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Jobs act: wichtige Bestimmungen für die Lehrlingsausbildung

Die römische Regierung hat im Rahmen des sogenannten "Jobs act" die Arbeitsverträge neu geordnet und dabei auch einige Neuerungen bei den Lehrverträgen eingeführt. Landesrat Philipp Achammer, Senator Hans Berger und Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll ist es gelungen, mit vereinten Kräften gleich drei Bestimmungen durchzusetzen, die auf die duale Ausbildung in Südtirol zugeschnitten sind.

Über 90 Prozent der Lehrverträge in Italien, die zu einem beruflichen Abschluss führen (duales Modell), wurden 2014 in Südtirol abgeschlossen. Ob in der Arbeitskommission im Senat, in Verhandlungen mit dem Arbeitsministerium oder in der Staat-Regionen-Konferenz: Landesrat Philipp Achammer, Senator Hans Berger und Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll haben sich in den letzten Monaten intensiv in Rom eingebracht, um unsere gut funktionierende Lehrlingsausbildung zu bewahren und weiterzuentwickeln. Mit Erfolg, wie die am vergangenen Freitag (25. Juni 2015) in Kraft getretene Ermächtigungsverordnung zur Neuordnung der Arbeitsverträge zeigt.

Landesrat Phillipp Achammer freut sich, dass es nun möglich sein wird, die Lehrzeit bis zu ein Jahr zu verlängern, wenn ein junger Mensch bei Lehrvertrags-Ende die Schulzeit noch nicht abgeschlossen hat. „In vielen Fällen verlaufen die betriebliche und schulische Lehrzeit nicht ganz parallel: Die neue Norm erleichtert es den betroffenen Jugendlichen sehr, die gesamte Ausbildung erfolgreich abzuschließen", erklärt dazu Landesrat Achammer.

Die zweite Errungenschaft betrifft das Gastgewerbe. In Südtirol werden rund 85 Prozent der Köche und Servierfachkräfte über einen saisonalen Lehrvertrag ausgebildet. Senator Hans Berger und dem Arbeitsrechtsexperten Josef Tschöll ist es im letzten Moment gelungen, die Saison-Lehrverträge in der bisherigen Form zu retten.

Drittens enthält die staatliche Verordnung eine Sonderbestimmung für Südtirol bezüglich des 5. Schuljahres an der Berufsschule, das auf die Matura vorbereitet. Der Weg zur Matura wird künftig auch berufsbegleitend in Form eines 2-jährigen Lehrvertrages möglich sein. Auf diese Weise können berufstätige Absolventen der Lehre oder der Fachschule, die schon ein Diplom über das 4. Jahr der Berufsbildung in der Tasche haben, zur Matura kommen, ohne völlig aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Voraussetzung ist auf jeden Fall eine intensive Vorbereitung in Allgemeinbildung, da die Zugangsbedingung zum maturaführenden Lehrgang - egal ob in Vollzeit oder in Form der Lehre - Aufnahmeprüfungen in Sprachen und Mathematik sind. Die Details dieser speziellen Lehre müssen noch in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern festgelegt werden.

Weil Südtirol im Lehrlingswesen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnisse hat, muss das Land nun bis Ende Dezember 2015 das Landeslehrlingsgesetz an die neuen Vorgaben anpassen. Im Laufe der nächsten Monate wird Landesrat Achammer die Sozialpartner zu einer ersten Anhörung zu diesem Thema einladen.

 

me