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Zugangsvoraussetzungen für den Unterricht in der Berufsbildung überarbeitet und vereinheitlicht

LPA - Die Zugangsvoraussetzungen für den Unterricht in der Berufsbildung sind jetzt von allen drei Landesabteilungen für Berufsbildung überarbeitet, angeglichen und beschlossen worden. Die Neuerungen werden mit den kommenden beiden Schuljahren umgesetzt.

„Die Zugangsvoraussetzungen legen die Grundstandards an Qualität fest, die ein Lehrer haben muss, um in der Schule seine Arbeit entsprechend den Anforderungen, die von Gesellschaft und Öffentlichkeit gestellt werden, zu leisten“, betont Peter Duregger, der Abteilungsdirektor der Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung. „Deshalb“, so Peter Duregger, „waren die Überarbeitung und die Angleichung an bestehende Anforderungen umso wichtiger.“

In der Berufsbildung unterrichten zwei große Lehrergruppen: die Fachlehrer und die Lehrer der allgemeinbildenden Fächer bzw. Fächer mit hohen Theorieanspruch. Für den Unterricht als Fachlehrer, Tischler, Kfz-Mechaniker usw., wurden die Voraussetzungen vereinheitlicht und grundlegend festgelegt: Zum Unterricht als Fachlehrer berechtigt der Meistertitel, das Reifezeugnis gekoppelt mit Lehrabschlussprüfung und Berufserfahrung oder die Berufsfachschule und fünfjährige Berufserfahrung. Für den Unterricht als Fachlehrer Zimmerer wird demnach ein Reifezeugnis einer technischen Oberschule, ein Lehrabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung als Zimmerer oder das Abschlusszeugnis einer dreijährigen einschlägigen Berufsfachschule und fünf Jahre Berufserfahrung als Zimmermann oder der Meistertitel benötigt. „Durch diese Vereinheitlichung ist gewährleistet, dass die Grundausbildung auch für den fachpraktischen Unterricht wenigstens acht Jahre umfasst“, betont Abteilungsdirektor Duregger.

Für den Unterricht der allgemeinbildenden Fächer ist jetzt einheitlich das Fachstudium vorgesehen. Im Wesentlichen orientieren sich hier die vorgegebenen Studientitel an jenen der staatlichen Oberschulen. Damit ist ein Schritt hin zu mehr Durchlässigkeit zwischen den Systemen gesetzt. Gleichzeitig wird hiermit im Sinne der Schulreform eine Annäherung der beiden Schulsysteme angestrebt.
Für Theoriefächer, die fast ausschließlich in der Berufsbildung vorkommen, sind ebenfalls die entsprechenden Doktorate ausgewählt worden. „Wir müssen besonderes Augenmerk auf das entsprechende Studium richten“, erklärt Duregger. Durch die neuen Unterrichtsformen und die Schulreform komme der Vermittlung von Sprach- und Sozialkompetenzen eine immer größere Rolle zu.

Die neuen Zugangsvoraussetzungen hat die Landesregierung im April beschlossen, umgesetzt werden sie in den nächsten beiden Schuljahren. Bereits im Schuljahr 2003/2004 werden die neuen Bestimmungen für den Unterricht im Fach Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde angewandt. Ebenso neu ist von diesem Jahr an das Fach „Unterricht, Betreuung und Begleitung benachteiligter Schüler/innen (Integration)“. Hier kommt man dem wachsenden Bedarf an Betreuung von Schülern mit FEP (funktionalen Entwicklungsprofil), aber auch der Betreuung und Integration von Ausländern entgegen. Die übrigen Neuerungen treten dann mit dem Schuljahr 2004/2005 in Kraft.

Die neuen Zugangsvoraussetzungen werden demnächst im Amtsblatt der Region veröffentlicht, bei allfälligen Fragen kann man sich an die Rufnummer 0471 416906 richten.

bch