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Ladinische Schulen: Richtlinien für außerschulische Tätigkeiten genehmigt

Auf Antrag von LR Florian Mussner hat die Landesregierung kürzlich die Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten durch die ladinischen Schulen genehmigt. Mit dem neuen Bildungsomnibusgesetz werden diese nun erstmals angewandt. „Außerschulischer Aktivitäten zusätzlich zum regulären Stundenplan bereichern das Bildungsangebot -im Mittelpunkt steht dabei aber die Qualität", so Mussner.

Im Jänner 2015 hat der Landtag das neue Bildungsomnibusgesetz verabschiedet, das auch für die ladinische Unter- und Oberstufe die Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten, wie zum Beispiel den Besuch der Musikschule oder Sportaktivitäten, vorsieht.

Die genauen Richtlinien, die die Schulen bei der Anerkennung anwenden müssen, hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Florian Mussner vor kurzem genehmigt. „Im Mittelpunkt stehen dabei die Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem Bildungsauftrag, die Professionalität der Anbieter sowie qualitative Richtwerte der Angebote", erklärt Ladinerlandesrat Mussner. Durch die Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten werde die Zusammenarbeit der Schulen mit den außerschulischen Partnern besonders gefördert und der wöchentliche Stundenplan der Schüler könne in geregelter Form entlastet werden, so der Landesrat.

Die Schulen in den ladinischen Tälern können dabei selbstständig das genaue Ausmaß der freigestellten Unterrichtsstunden, die Qualitätskriterien der Angebote und die jeweiligen anerkannten außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Träger festlegen. Für die Unterstufe ist eine Unterrichtsbefreiung von maximal 34 Stunden pro Jahr vorgesehen. In der Oberstufe können die Schüler maximal 57 Stunden pro Jahr freigestellt werden. Das außerschulische Angebot wird keiner Bewertung unterzogen, es wird aber für die Gültigkeit des Schuljahres mitberücksichtigt.

SAN