Aktuelles
Anträge für die Förderung kultureller Tätigkeiten 2016
Die Abteilung Deutsche Kultur des Landes weist darauf hin, dass Anträge für die Förderung der kulturellen Tätigkeiten vorerst noch nach den selben Kriterien wie bisher eingereicht werden können. Dafür gibt es zwei Termine: den 10. November 2015 und den 1. Februar 2016.
Das Amt für Kultur in der Landesabteilung Deutsche Kultur macht darauf aufmerksam, dass das neue, im Juli 2015 vom Südtiroler Landtag genehmigte Kulturgesetz nach erfolgter EU-Notifizierung ab 2017 in Kraft treten wird. Somit können Anträge für die Förderung der kulturellen Tätigkeit für das Jahr 2016 vorerst weiterhin auf der Grundlage der bisherigen Bestimmungen eingereicht werden.
Gefördert werden Tätigkeiten und Veranstaltungen im kulturellen Bereich, die auf Landes- und Bezirksebene und im Ausnahmefall auch auf Ortsebene von Bedeutung sind. Förderanträge können Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften einreichen, die ihre Tätigkeit gemäß Satzung ausschließlich oder vorwiegend im kulturellen Bereich ausüben, ihren Sitz in Südtirol haben und keine Gewinnabsicht verfolgen.
Für die Einreichung der Anträge gibt es zwei Fristen: den 10. November 2015 und den 1. Februar 2016.
Die Kriterien für die Beitragsvergabe, das Rundschreiben und die Formulare für die Anträge sind unter www.provinz.bz.it/kulturabteilung abrufbar.
Auskünfte erteilt das Amt für Kultur, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Tel 0471 413363, E-Mail: priska.grossgasteiger@provinz.bz.it).me