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Studienbeihilfen für Studierende außerhalb Südtirols - erster Zwischentermin am 30. Juni

LPA - Auch im kommenden Studienjahr gewährt die Landesregierung wieder Beihilfen für Studierende, die außerhalb Südtirols eine Universität oder Fachhochschule besuchen. Die Gesuche müssen bis spätestens 16. Oktober 2003 beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen eingereicht werden. Zwischentermine für die Einreichung der Gesuche sind der 30. Juni und der 12. September 2003.

Die Antragsformulare liegen im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sowie in allen Südtiroler Gemeinden und in den Berufsberatungsstellen des Landes auf. Unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung können sie auch via Internet abgerufen werden. Die Anträge sind spätestens bis 16. Oktober 2003 beim Bereich Hochschulförderung des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, einzureichen. Verwaltungstechnische Zwischentermine sind der 30. Juni 2003 und der 12. September 2003. Studierende, die um Neuaufnahme in eines der mit der Landesverwaltung konventionierten Studentenwohnheime in Österreich angesucht haben, müssen den Antrag auf Studienbeihilfe bereits innerhalb 30. Juni 2003 vorlegen.

Ein Ansuchen beim ersten Zwischentermin bringt einige Vorteile mit sich: "Die Studienbeihilfen werden früher ausbezahlt, es bleibt mehr Zeit für ausführliche Information und Beratung. Weiters besteht die Möglichkeit, unvollständige Anträge bis zum Endtermin zu berichtigen", betont die Koordinatorin des Bereichs Hochschulförderung, Eva Vicari. Um eine Studienbeihilfe ansuchen können all jene, die als ordentliche Studierende an einer Universität oder Fachhochschule außerhalb Südtirols in ein erstes Diplom- oder Doktoratsstudium inskribiert sind, den entsprechenden Titel nicht inner­halb 31. Januar 2004 erwerben, die gesetzliche Mindeststudiendauer um nicht mehr als zwei Jahre überschritten haben und nicht älter als 40 Jahre alt sind.

Wer sich im Herbst in das erste Studienjahr inskribiert, muss das Abschlussdiplom der Oberschule oder einen anderen Nachweis vorlegen, der zur Inskription berechtigt. Für die weiteren Studienjahre muss eine bestimmte Zahl von Studienkrediten, bestandenen Prüfungen oder Wochenstunden nachgewiesen werden. Die Obergrenze für das bereinigte Einkommen wurde für das Studienjahr 2003/2004 auf 23.500 Euro, das Höchstausmaß der Studienbeihilfe auf 5.200 Euro festgelegt.

Die Antragsteller erklären die für die Gewährung einer Studienbeihilfe erforderli­chen Daten unter ihrer eigenen Verantwortung. Die Landesverwaltung verzichtet da­her auf die Vorlage von Unterlagen, führt jedoch bei mindestens sechs Prozent der Anträge Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durch.
Wer falsche Angaben macht, kann bis zu zehn Jahre von den Studienförderungsmaßnah­men ausgeschlossen werden. Schwerwiegende Fälle werden zur Anzeige gebracht.

Zusammen mit dem Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe kann mit dem selben Antragsformular auch um Rück­erstattung der für das akademische Jahr 2003/2004 eingezahlten Studienbeiträ­ge angesucht werden. Für die Anträge auf Rückerstat­tung gelten die Einreichetermine, die für die Gesuche um Gewährung von Studienbei­hilfen festgelegt sind. Anspruch auf Rückerstattung haben jedoch nur die Studieren­den, die in den Ländern des deutschen Kulturraumes an einer Universität oder Fach­hochschule inskribiert sind, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbei­hilfe erfüllen und im akademischen Jahr 2003/2004 Studienbeiträge im Gesamtaus­maß von mindestens 516,47 Euro eingezahlt haben. Die Rückerstattung erfolgt im Nachhinein und in einer einzigen Rate.

Für weitere Auskünfte steht der Bereich Hochschulförderung des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge zur Verfügung. Informationen werden unter der Rufnummer 0471 413369 oder der E-Mail-Adresse Monika.Reich­halter@provinz.bz.it erteilt.

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