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Jugendarbeit: Neue Verfahrenskriterien bringen Erleichterungen
In der heutigen Sitzung (20. Oktober) hat die Landesregierung unter anderem neue Kriterien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Jugendarbeit für die deutsche und ladinische Sprachgruppe genehmigt. "Das neue Verfahren stellt für alle Beteiligten eine Vereinfachung dar", so Landesrat Philipp Achammer.
Das Amt für Jugendarbeit des Landes hat die Kriterien zur Förderung der Jugendarbeit der deutschen (und ladinischen) Sprachgruppe überarbeitet. Diese wurden nun von der Landesregierung gutgeheißen.
Neu sind im Wesentlichen der Ablauf der Beitragsverfahren und die Vorschussregelung. In Zukunft - ab dem Beitragsjahr 2016 - sind die Ansuchen für die Regelförderung bereits bis zum 10. November des vorangehenden Jahres einzureichen. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Haushaltes am Beginn des Jahres kann dann mit Dekret der Beitrag bestimmt werden. In diesem Dekret wird auch eine Ausbezahlung eines Vorschusses von 80 Prozent des effektiven Beitrages vorgesehen. Bisher wurden als Vorschuss 50 Prozent des Beitrages des Vorjahres gewährt und nach der effektiven Beitragsbemessung dann auf 70 Prozent erhöht. Es fällt somit ein Schritt weg.
"Durch die neuen Förderkriterien im Bereich der Jugendarbeit wird nicht nur der bürokratische Aufwand vermindert, sondern zugleich die Sicherung der Liquidität von Vereinigungen, Stiftungen und anderen Organisationen, die um ordentliche, projektbezogene oder ergänzende Beiträge ansuchen, verbessert", erklärt Landesrat Philipp Achammer.
me