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Zweitsprachjahr in Südtirol – neue Regelung

Das Projekt "Zweitsprachjahr" ermöglicht den Oberschülerinnen und -schülern den zeitweiligen Besuch einer anderssprachigen Oberschule mit gleicher Ausrichtung auf Landesebene. Die Landesregierung hat heute (17. November) angesichts des großen Zuspruchs für das Projekt eine neue Regelung genehmigt.

Das Projekt "Zweitsprachjahr" zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern der Oberschule über einen Zeitabschnitt von einem ganzen Jahr oder ein Semester den zeitweiligen Besuch einer Oberschule mit gleicher Ausrichtung aber mit einer anderen Unterrichtssprache zu gestatten und wurde vom deutschen, italienischen und ladinischen Bildungsressort gemeinsam initiiert.

"Diese Initiative stellt für die Jugendlichen unseres Landes eine einmalige Gelegenheit dar, nicht nur die jeweils andere Landessprache zu lernen, sondern auch in die Lebens- und Gedankenwelt der Altersgenossen der anderen Sprachgruppe einzutauchen", unterstreichen in diesem Zusammenhang die Landesräte Philipp Achammer und Christian Tommasini. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Sprach- und Kommunikationskompetenz sowie das Kennenlernen des sprachlichen wie sozio-kulturellen Umfelds der anderen Sprachgruppe, aber auch das Aneignen von Lerninhalten in einer anderen Sprache. Für diesen Austausch ist vor allem die vierte Oberschulklasse geeignet, aber in einigen Fällen können auch Schülerinnen und Schüler der zweiten oder dritten Klassen daran teilnehmen.

Die neue Regelung, die die Landesregierung heute (17. November) genehmigt hat, ersetzt jene aus dem Jahr 2008. Aufgrund des großen Zuspruchs, sei es notwendig gewesen, die Regelung in einigen Punkten zu überarbeiten und zu ergänzen, berichtet Landesrat Tommasini. "Aufgrund des wachsenden Interesses für das Projekt waren vor allem einige Neuerungen erforderlich, um das sprachliche Gleichgewicht in der Zusammensetzung der Klassen an den Gastschulen zu gewährleisten", ergänzt Landesrat Achammer.

Die wesentlichsten Änderungen beziehen sich auf die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die am Austausch teilnehmen wollen, die Beziehungen zwischen den beteiligten Schulen, die Aufgaben und die Verpflichtungen der betreffenden Klassenräte sowie die Kriterien und die Durchführungsverfahren. So können beispielsweise nur Schülerinnen und Schüler am Projekt teilnehmen, welche im vorangegangenen Schuljahr die von den Curricula vorgesehenen Lernziele in allen Fächern vollständig erreicht haben. Vorausgesetzt wird zudem ein positives Gutachten des Klassenrates. Die Anzahl der am Projekt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler darf außerdem in der Regel nicht höher sein als ein Drittel der Schülerinnen/Schüler der Herkunftsklasse und der aufnehmenden Klasse.

Die Anträge müssen bis 20. März eingereicht werden, und bis Ende Juni wird dann eine Rangliste der zugelassenen Schülerinnen und Schüler sowie der verfügbaren Plätze erstellt.

me