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Beihilfen für Forschungsdoktorate: erste Hürde für Steuerbefreiung genommen
Die vom Land Südtirol gewährten Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate werden nun doch von der Einkommenssteuer befreit. Die entsprechende Bestimmung hat die erste Hürde im Senat genommen. Darauf weist Landesrat Philipp Achammer hin, der sich gemeinsam mit den Senatoren Karl Zeller und Hans Berger für eine Lösung des Problems eingesetzt hat.
Heute (18. November) hat die Haushaltskommission im Senat einen von den Senatoren Karl Zeller und Hans Berger eingebrachten Abänderungsantrag genehmigt, der die Steuerbefreiung für die vom Land Südtirol gewährten Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate vorsieht. Der endgültige Gesetzestext muss zwar noch von den beiden Kammern des Parlaments genehmigt werden, die erste wichtige Hürde ist aber geschafft. Nach der Verabschiedung des Gesetzes tritt die Regelung rückwirkend in Kraft, wodurch auch bereits gewährte Studienbeihilfen von der Steuer befreit sind.
Ein von der Agentur für Einnahmen erstelltes Gutachten aus dem Jahr 2012 hatte bereits festgestellt, dass die Studienbeihilfen des Landes für Forschungsdoktorate von der Einkommenssteuer befreit sind. Ein weiteres Gutachten aus dem Jahr 2015 hat das vorangegangene Gutachten allerdings revidiert und kam zum Schluss, dass diese Stipendien steuerpflichtig sind.
Landesrat Philipp Achammer hatte nach Bekanntwerden des Problems ein Treffen mit den Vertretern der Landesdirektion Bozen der Agentur für Einnahmen und machte auch in einem Schreiben an die Agentur auf die Missstände bzw. das Unverständnis der Landesverwaltung aufmerksam. Daraufhin bemühte er sich gemeinsam mit den Abgeordneten in Rom um eine Steuerbefreiung der Stipendien für Forschungsdoktorate.
"Nun konnte das Problem über eine Gesetzesmaßnahme aus dem Weg geräumt werden", zeigt sich der Landesrat für Bildungsförderung erfreut und spricht den beiden Senatoren Karl Zeller und Hans Berger sowie allen Mitstreitern in dieser Angelegenheit seinen Dank aus.
me