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Neue Richtlinien für Studentenheimplätze in Südtirol

LPA - Neue Richtlinien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende in Südtirol hat die Landesregierung bei ihrer gestrigen Sitzung genehmigt. Künftig können alle Studierenden an der Freien Universität Bozen - unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit - um einen Heimplatz ansuchen. In den neuen Richtlinien sind auch einheitliche Monatsmieten sowie eine generelle Laufzeit der Benutzungsverträge auf zwölf Monate festgelegt. Ab Ende Juni sind die Gesuchsvordrucke für die Ansuchen um die Gewährung eines Heimplatzes erhältlich.

Ein Investitionsprogramm der Landesregierung sieht die Schaffung von rund 280 Heimplätzen in Bozen und etwa 130 Heimplätzen in Brixen innerhalb 2005/2006 vor. Bisher waren in Bozen 80, in Brixen 70 Heimplätze vorhanden. Im kommenden Herbst werden in Bozen zusätzlich 70 Heimplätze im Rainerum zur Verfügung stehen. Im gestern von der Landesregierung genehmigten Beschluss ging es um die Richtlinien, nach denen bei der Zuweisung eines Heimplatzes an die Studierenden vorgegangen wird.

Die Heimplätze in Bozen und Brixen stehen künftig allen Studierenden offen, nicht nur wie bisher den wirtschaftlich Bedürftigen. „Der Bedarf nach einer Wohnmöglichkeit besteht unabhängig davon, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierende lebt“, erklärt die zuständige Landesrätin Sabina Kasslatter Mur. Vereinheitlicht wurden auch die Monatsmieten, welche für den Heimplatz entrichtet werden müssen: Ab sofort kostet ein Einzelzimmer 240 Euro, ein Bett in einem Zweibettzimmer 180 Euro pro Monat. Bisher wurden auch hier jene Studierenden bevorzugt, die eine Studienbeihilfe erhalten. „Mit diesen Beträgen werden rund drei Viertel der Kosten für den Heimplatz abgedeckt, den Rest steuert das Land bei“, so Kasslatter Mur. Die Laufzeit der Benutzungsverträge wird nach den neuen Richtlinien generell auf zwölf Monate festgelegt. Ausnahmen gelten nur für Einrichtungen, die in den Sommermonaten anderweitig genutzt werden. „Diese Regelung stellt eine große Verbesserung dar. Bisher war die Laufzeit der Verträge nicht geregelt, was zu sehr unterschiedlichen und bürokratisch äußerst aufwändigen Zwischenverträgen geführt hat“, erklärt Kasslatter Mur.

Um einen Heimplatz erhalten zu können, muss ein Studierender mindestens 60 Prozent des für eine Studienbeihilfe erforderlichen Studienerfolges nachweisen und darf die gesetzliche Studiendauer nicht mehr als zwei Jahre überschreiten. Die Zuweisung der Heimplätze erfolgt in chronologischer Reihenfolge der eingereichten Anträge. 40 Prozent der verfügbaren Heimplätze sind für Studierende reserviert, die außerhalb von Südtirol ansässig sind. Wird dieses Kontingent zum Beginn des Studienjahres nicht ausgeschöpft, werden die restlichen Plätze an Südtiroler Studierende vergeben. 15 Prozent der Heimplätze sind Austauschstudenten vorbehalten.

Die Gesuche für die Gewährung eines Heimplatzes in Südtirol sind ab Ende Juni im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Bereich Hochschulförderung, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, sowie an der Freien Universität Bozen erhältlich. Ebenfalls ab Ende Juni können sie auch aus dem Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung herunter geladen werden. Die Ansuchen um einen Heimplatz können dann bis spätestens Donnerstag, den 31. Juli 2003, beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden. Weitere Informationen erteilt das zuständige Landesamt unter der Rufnummer 0471 413347.

bch