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Studienbeihilfen für Pflichtschüler - Zwischentermin für die Einreichung der Gesuche am 7. August

LPA - Das Land gewährt auch für das kommende Schuljahr wieder Studienbeihilfen an die Schüler der Pflichtschulen. Die entsprechenden Gesuche sind beim Landesamt für Schul-und Hochschulfürsorge in Bozen sowie online im Südtiroler Bürgernetz erhältlich. Eingereicht werden können die Gesuche bis spätestens 16. Oktober, ein erster Zwischentermin wurde für den 7. August fixiert.

Dem Antrag für eine Studienbeihilfe im Schuljahr 2003/2004 muss eine nicht beglaubigte Kopie der Steuererklärung 2002 für das Jahr 2001 beigelegt werden. Falls Vordrucke als lose Blätter - etwa Formulare aus dem Internet - eingereicht werden, muss der Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben. Werden die Unterlagen oder Erklärungen per Fax übermittelt, so ist diesen eine nicht beglaubigte Kopie des Personalausweises beizulegen.

Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt im kommenden Schuljahr 2719 Euro. Diese Summe wird jenen Schülern gewährt, die ein bereinigtes Familieneinkommen von maximal 1597 Euro vorweisen können und während des Schuljahres nicht bei ihrer Familie wohnen. Für Tagesheimschüler wird das Ausmaß der Studienbeihilfe um 30 Prozent reduziert. Die Höchstgrenze des bereinigten Familieneinkommens beträgt 17.850 Euro.

Um eine Studienbeihilfe ansuchen können alle Schülerinnen und Schüler, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind oder zum Zeitpunkt der Antragstellung den Wohnsitz in einer Gemeinde Südtirols haben, aber keine italienischen Staatsbürger sind. Für jene, die ihre Anträge berichtigen oder ergänzen müssen, wird nach Ablauf der Endfrist am 16. Oktober eine "Heilungsfrist" von 15 Tagen gewährt. Den betreffenden Schülern wird ein Schreiben des Landesamtes für Hochschulfürsorge zugestellt. Ab Erhalt dieses Schreibens haben die Antragsteller dann 15 Tage Zeit, um Dokumente nachzureichen oder Angaben zu berichtigen. Die Angaben in den Gesuchen werden vom Land stichprobenartig auf ihre Richtigkeit überprüft.

Die Gesuche für die Studienbeihilfen sind beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge im Landhaus VII, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen, erhältlich. Dort müssen die Gesuche auch innerhalb der vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Die Gesuche können auch aus dem Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/formulare_d.htm herunter geladen werden.

Weitere Informationen erteilt das zuständige Landesamt unter den Rufnummern 0471 413305, 0471 412925 oder 0471 412924.

bch