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Land fördert Teilnahme an Kursen zum Erlernen einer Fremdsprache

LPA - Wer im Zeitraum vom 1. Juni 2003 bis 31. Mai 2004 im Ausland einen Fremdsprachkurs besucht, kann beim Land um Beiträge ansuchen. Die Landesregierung hat am Montag dieser Woche auf Antrag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur die entsprechende Wettbewerbsausschreibung genehmigt. Der erste von insgesamt drei Zwischenterminen für die Einreichung der Gesuche ist der 29. August 2003, der letzte Einreichetermin der 31. Mai 2004.

Um einen Beitrag ansuchen können alle EU-Bürger, die seit mindestens einem Jahr in Südtirol ansässig sind, einen Mittelschulabschluss besitzen und bei Kursbeginn das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben. "Die Altersgrenze wurde im Vergleich zum Vorjahr um fünf Jahre erhöht. Damit wollen wir das lebenslange Lernen unterstützen", betont Kasslatter Mur. Eine weitere Voraussetzung ist die wirtschaftliche Bedürftigkeit, die Höchstgrenze des bereinigten Familieneinkommens wurde um rund drei Prozent auf 27.300 Euro angehoben.

Die Kurse müssen im Ausland stattfinden und in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Die Mindestdauer der Kurse beträgt 19 Kalendertage, die minimale Stundenanzahl 75. Intensivsprachwochen, die von den zuständigen Schulorganen organisiert und durchgeführt werden, müssen mindestens sieben Kalendertage und 25 Wochenstunden umfassen. An den Sprachwochen müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler der selben Schule teilnehmen.

Das Ausmaß der Zuschüsse wird aufgrund von Tagessätzen errechnet, wobei das bereinigte Familieneinkommen und die Kursdauer berücksichtigt werden. Der maximale Tagessatz beträgt 62 Euro, der Höchstzuschuss 5200 Euro. "Auch diese beiden Beträge wurden im Vergleich zum Vorjahr um rund drei Prozent angehoben, was in etwa der Steigerung der Lebenserhaltungskosten im vergangenen Jahr entspricht", erklärt Landesrätin Kasslatter Mur.

Eingereicht werden können die Gesuche bis spätestens 31. Mai 2004. Zur schnelleren Bearbeitung der Gesuche und Auszahlung der Zuschüsse wurden innerhalb dieses Zeitraumes drei Zwischentermine festgelegt, und zwar der 29. August 2003, der 21. November 2003 und der 19. März 2004. Wer der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehört, muss sein Gesuch beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen einreichen. Angehörige der italienischen Sprachgruppe müssen das Gesuch an das Landesamt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen, im Neubruchweg 2 in Bozen, schicken. Die Vordrucke für die Gesuche sind demnächst in den jeweiligen Ämtern erhältlich. Dem Gesuch ist eine Kopie der Steuererklärung 2003 für das Jahr 2002 beizulegen. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Abschluss der Kurse gegen Vorlage einer Bestätigung der besuchten Einrichtung, Schule oder Universität.

Weitere Informationen erteilen das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge (Telefon 0471 413343, E-Mail: schulfuersorge@provinz.bz.it) für die deutsche und ladinische Sprachgruppe sowie das Landesamt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen (Telefon 0471 411260, E-Mail: ufficio.bilinguismo@provinz.bz.it) für die italienische Sprachgruppe.

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