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Studienförderung für Hochschüler

LPA - Studenten, die im akademischen Jahr 2003/04 eine Universität oder eine Fachhochschule in Südtirol besuchen, können sich ab sofort im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge um Studienförderung bewerben. Die Südtiroler Landesregierung hat für diesen Zweck insgesamt rund 2,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Auch für das akademische Jahr 2003/04 hat die Landesregierung wieder einen eigenen Wettbewerb zur Gewährung von Studienbeihilfen für Studierende ausgeschrieben, die an einer Universität oder Fachhochschule in Südtirol inskribiert sind, und dafür insgesamt 2,9 Millionen Euro bereitgestellt.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind die Staatsbürgschaft eines EU-Landes bei Ansässigkeit in Südtirol. Für Nicht-EU-Bürger wird eine mindestens einjährige Ansässigkeit in Südtirol vorausgesetzt. Bewerber dürfen außerdem nicht älter als 40 Jahre sein, die gesetzlich vorgegebene Studiendauer um nicht mehr als zwei Jahre überschritten haben und müssen einen Mindeststudienerfolg erreicht haben.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit werden Einkommen und Vermögen des Studierenden und seiner Eltern (Ehepartners) im Jahre 2002 berücksichtigt. Als oberste Einkommensgrenze gilt ein bereinigtes Einkommen von 23.500 Euro. Die Höhe des Studienstipendiums richtet sich nach dem Einkommen des Studenten oder seiner Familie. Bei einem bereinigten Einkommen von 517 Euro kann der Höchstbetrag von 5.200 Euro gewährt werden. Lag das Einkommen 2002 bei 23.500 Euro kann noch mit einem Stipendium von 1.093 Euro gerechnet werden. Erhöhungen sind für Alleinerzieher und bei hervorragendem Studienerfolg vorgesehen, Reduzierungen für Pendler und Studentinnen und Studenten, die am Studienort wohnen.
Die Antragsformulare liegen im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge sowie in den Berufsberatungsstellen des Landes und allen universitären Einrichtungen Südtirols auf. Im Südtiroler Bürgernetz sind sie unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung zu finden.
Letzter Einreichetermin ist der 16. Oktober 2003. Verwaltungstechnischer Zwischentermin ist der 31. Juli 2003. "Frühansucher/innen haben den Vorteil, dass sie Studienbeihilfe frührer ausbezahlt wird, dass ihnen Zeit für ausführliche Information und Beratung zur Verfügung steht, dass unvollständige Anträge bis zum Endtermin berichtigt werden können, dass nicht mit Wartschlangen an den Schaltern zu rechnen ist, aber die Kassen noch voll sind", so die für den Bereich Hochschulförderung zuständige Koordinatorin, Eva Vicari. "Bei den Ansuchen wird größtenteils auf Eigenerklärungen gesetzt und auf die Vorlage von Unterlagen verzichtet. Die Landesverwaltung führt jedoch bei mindestens sechs Prozent der Anträge Stichprobenkontrollen durch. Falscherklärer können bis zu zehn Jahre von den Studienförderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Schwerwiegende Fälle werden zur Anzeige gebracht."
Gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe kann auch um Rückerstattung der für das akademische Jahr 2003/2004 eingezahlten Landesabgabe für das Recht auf Hochschulbildung sowie um Zuweisung eines Heimplatzes angesucht werden (gleiches Antragsformular!).
Für Auskünfte steht der Bereich HochschülerInnenförderung des Amtes für Schul- und Hochschulfürsorge (Schalter 1 – 5) Amtes für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, zur Verfügung. E-Mail: Margit.Martinelli@provinz.bz.it, Ruf 0471 413 347.

jw