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ESF-Dienststelle baut Akkreditierungssystem aus - Vorstellung eines Leitfadens am 8. Juli

LPA - Die für den Europäischen Sozialfonds zuständige Dienststelle der Südtiroler Landesregierung hat ihr Akkreditierungssystem ausgebaut. Bildungseinrichtungen, die sich an aus dem Sozialfonds finanzierten Ausbildungsprojekten beteiligten oder solche durchführen, müssen künftig eine Akkreditierung im Sinne von Vorgaben der Landesregierung nachweisen. Dies gilt besonders auch für Einrichtungen, die im Bereich Ausbildungsberatung und berufliche Orientierung tätig sind. Ein Leitfaden über die neue Vorgangsweise wird am kommenden 8. Juli um 9 Uhr im Landhaus II in Bozen vorgestellt.

Die Dienststelle des Europäischen Sozialfonds hat das eigene Akkreditierungssystem erweitert. Demnach müssen Bildungseinrichtungen, die durch den ESF finanzierte Projekte durchführen, künftig neu definierten Qualitätsstandards entsprechen. Dies gilt besonders auch für Bildungseinrichtungen, die im Bereich der berufliche Orientierung und Ausbildungs- und Berufsberatung tätig sind. Die Qualitätsstandards werden von der Landesregierung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Regierung in Rom festgelegt.

Für das neue Akkreditierungssystem und die diesbezügliche Vorgangsweise wurde ein Leitfaden erarbeitet, der

am Dienstag, 8. Juli 2003
um 9 Uhr
im Auditorium des Landhauses II,
Crispistraße 2, Bozen


durch die Landesrätin für Arbeit, italienische Schule und Berufsbildung, Luisa Gnecchi, die Direktorin der ESF-Dienststelle, Barbara Repetto Visentini, die Koordinatorin des Bereiches Bewertung und Monitoring, Sandra Favetta, sowie Erich Achmüller, Mitarbeiter der ESF-Dienststelle, und dem Berater der ESF-Dienststelle, Marco Favaro von Emme&Erre aus Padua, vorgestellt wird. Dabei werden auch das der Akkreditierung zu Grunde liegende Qualitätsmanagementsystem und die neuen Qualitätsstandards erläutert.

jw