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Lehrbefähigungsprüfung für Unterricht an Berufsschulen - Anmeldungen bis 24. Juli

LPA - Wer mindestens 18 Dienstjahre an einer Sekundarschule des Landes unterrichtet hat, kann nach Bestehen einer Eignungs- und Lehrbefähigungsprüfung eine Stelle an einer Berufs-, Landwirtschafts- oder Hauswirtschaftsschule besetzen. Die Landesregierung hat am heutigen Montag die Ausschreibung für diese Prüfung genehmigt.

Um an einer Berufs-, Landwirtschafts- oder Hauswirtschaftsschule unterrichten zu können, müssen die Lehrpersonen mindestens 18 Dienstjahre an einer Sekundarschule des Landes vorweisen können und eine Eignungs- und Lehrbefähigungsprüfung bestehen. Die Durchführung der Prüfung wurde am heutigen Montag von der Landesregierung genehmigt, die entsprechende Ausschreibung wird an der Amtstafel der Personalabteilung des Landes und im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Wer sich für die Eignungs- und Lehrbefähigungsprüfung anmelden will, muss bis spätestens Donnerstag, den 24. Juli 2003, ein entsprechendes Gesuch beim Landesamt für Personalaufnahme, in der Rittner Straße 13 in Bozen, einreichen. Weitere Informationen erteilt das zuständige Landesamt unter der Rufnummer 0471 412100 oder der E-Mail-Adresse personalaufnahme@provinz.bz.it

bch