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Schulkalender bis 2009/2010 von der Landesregierung genehmigt

LPA - Den Schulkalender für die Kindergärten, die Schulen staatlicher Art und die deutsch- und ladinischsprachigen Berufs- und Fachschulen des Landes bis zum Schuljahr 2009/2010 hat die Landesregierung am gestrigen Montag genehmigt. Den entsprechenden Antrag hatten die drei Schullandesräte Sabina Kasslatter Mur, Luisa Gnecchi und Florian Mussner eingereicht. Berücksichtigt wurden dabei auch die Änderungsvorschläge des Landesschulrates, der Lehrpersonen, Eltern und Direktoren.

Der Schulkalender wurde im Frühjahr 2002 von der Landesregierung genehmigt. Darin ist festgehalten, wann der Unterricht beginnt und endet und wann wegen Ferien die Schule geschlossen bleibt. Nach einem Jahr der Erprobung im Schulalltag nahm die Landesregierung nun die Anpassungsvorschläge des Landesschulrates, der Lehrpersonen, Eltern, Direktorinnen, und Direktoren an und genehmigte am gestrigen Montag.

Der derzeit gültige Schulkalender wurde unter dem Aspekt ausgearbeitet, der Autonomie der Schulen stärker Rechnung zu tragen und ihnen bei der Gestaltung der unterrichtsfreien Tage einen größeren Spielraum einzuräumen. Die einzelnen Kindergärten, Grund- und Mittelschulen sowie die Schulsprengel können neben einigen vorgegebenen Ferienterminen bis zu fünf bzw. sechs schulfreie Tage selbst bestimmen. Bisher war es für die Kindergärten und Schulen eines Einzugsgebietes zwingend erforderlich, sich auf dieselben unterrichtsfreien Tage zu einigen. Laut Neuordnung legt nun jede Kindergarten- oder Schulgemeinschaft die unterrichtsfreien Tage nach freiem Ermessen fest.

„Es ist allerdings sinnvoll, im Sinne der Familienfreundlichkeit eine Einigung anzustreben. Deshalb sieht der Schulkalender eine Absprache zur Ferienplanung vor“, schreibt der deutsche Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einer Aussendung. So lasse sich vor allem für Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern der Urlaub besser planen. Auch der Organisation des Schülertransportes komme eine Übereinstimmung der schulfreien Tage in einem Einzugsgebiet zugute, so Höllrigl.

Der angepasste Schulkalender enthält nun auch ausdrücklich Bestimmungen zu den Unterrichtsverlagerungen und zu den Mischformen zwischen Fünf- und Sechstagewoche. „Allen Schulpartnern wird damit ein klarer Überblick auch zu diesen Bereichen geboten“, betont Höllrigl. Durch die Einführung einer zusätzlichen Unterrichtsverkürzung wollte man vor allem den Ganztagsschulen entgegenkommen.

Der Schulkalender gilt für die Kindergärten ebenso wie für die Schulen staatlicher Art und die deutsch- und ladinischsprachigen Berufs- und Fachschulen des Landes. Er ist demnächst auch auf der Internetseite des Deutschen Landesschulamtes unter www.schule.suedtirol.it/landesschulamt zu finden.

bch