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Kindergärtnerinnen bei Landeshauptmann Durnwalder

LPA - Eine Abordnung von Kindergärtnerinnen war am heutigen Montagvormittag bei Landeshauptmann Durnwalder, um gegen die Gleichstellung der Studienjahre mit den Dienstjahren hinsichtlich der Eintragung in die Ranglisten für die Vergabe der Jahresstellen zu protestieren. Gemeinam mit Schullandesrätin Kasslatter-Mur und dem Direktor der Personalabteilung des Landes, Engelbert Schaller, wurde vereinbart, dass künftig vier Studienjahre 3,8 Arbeitsjahren entsprechen.

Landeshauptmann Durnwalder, Schullandesrätin Sabina Kasslatter-Mur und der Direktor der Personalabteilung des Landes, Engelbert Schaller, haben am heutigen Montag im Palais Widmann in Bozen eine Abordnung von Kindergärtnerinnen empfangen. Es ging dabei um die Punktevergabe für die Studien- und Dienstjahre hinsichtlich der Eintragung in die Ranglisten zur Vergabe der Jahresstellen. Kritikpunkt der Kindergärtnerinnen war die Gleichstellung der Studienjahre an der Universität mit den Dienstjahren als Kindergärtnerinnen. Diese Gleichstellung habe zur Folge, dass die Kindergärtnerinnen nach den vier Studienjahren jene Kolleginnen, die gleich nach der Schule mit der Arbeit beginnen und weniger als vier Dienstjahre hätten, überholen würde, so die Kritik der Kindergärtnerinnen. Kritisert wurde auch die fehlende Information an die Kindergärtnerinnen von Seiten der Landesregierung.
Landeshauptmann Durnwalder unterstrich, dass sich die Landesregierung immer für die Gleichstellung der Studienjahre mit den Dienstjahren ausgesprochen habe. Dies nicht zuletzt um den Besuch der Univeristät zu fördern, da mit der Übergangsregelung auch ohne Universitätsstudium der Beruf der Kindergärtnerin ausgeübt werden kann.

"Trotz der Proteste haben wir beschlossen das Prinzip der Gleichstellung der Studienjahre mit den Arbeitsjahren beizubehalten. Diejenigen, die vier Jahre an der Universität studieren und kein Gehalt bekommen, dürfen nicht jenen gegenüber, die gleich nach der Schule schon den Beruf ausüben, benachteiligt werden", so Landeshauptmann Durnwalder. "Die Kriterien zur Erstellung der Ranglisten müssen, wie erst vor einer Woche von der Landesregierung beschlossen, dem Prinzip der Gleichstellung der Dienst- und Studienjahre Rechnung tragen. Da im ersten Arbeitsjahr der Auftrag meist nicht für das ganze Schuljahr erteilt wird, haben wir beschlossen denjenigen, die im Besitze des Universitätsdiplomes sind, ein Dienstalter von 3,8 Jahren anzurechnen", erklärt Durnwalder.
In der nächsten Sitzung der Landesregierung werden bereits die ersten genauen Richtlinien hinsichtlich der Anwendung des Gleichstellungsprinzipes für die folgenden Jahre, in denen die Übergangsregelung gilt, bekannt gegeben, so Durnwalder und Landesrätin Kasslatter-Mur.

lc