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Neue Schüler- und Schülerinnencharta genehmigt

LPA - Die Rechte und Pflichten der Südtiroler Schüler, die vor nunmehr drei Jahren in einer Schüler- und Schülerinnencharta zusammengefasst wurden, liegen nun in einer überarbeiteten und an die Bedürfnisse der autonomen Schulen angepassten Form vor. Am Montag dieser Woche hat die Landesregierung auf Antrag der drei Schullandesräte Sabina Kasslatter Mur, Luisa Gnecchi und Florian Mussner die neue Schüler- und Schülerinnencharta genehmigt.

Im Februar 2000 wurde die Schüler- und Schülerinnencharta erstmals von der Landesregierung genehmigt. Die Erfahrungen der vergangenen drei Schuljahre und die Erfordernisse, die sich im Zuge der Umsetzung des Landesgesetzes über die Schulautonomie bemerkbar gemacht haben, haben eine Anpassung der Schüler- und Schülerinnencharta an die Bedürfnisse der autonomen Schulen notwendig gemacht. "Ziel der Überarbeitung der Schüler- und Schülerinnencharta war sowohl die genauere Definition der Rechte und Pflichten der Schüler als auch die Möglichkeit, auf Schulebene zielführende Wege der Konfliktlösung zu finden und anzuwenden", erklären die drei Schullandesräte. Nachdem die jeweiligen Schüler- und Elternbeiräte der drei Sprachgruppen sowie der Landesschulrat durchwegs positive Gutachten zur neuen Schülercharta abgegeben hatten, wurde das Dokument am Montag dieser Woche von der Landesregierung genehmigt.

"In der neuen Schülercharta wird besonderer Wert auf die Miteinbeziehung und Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern gelegt", betonen Kasslatter Mur, Gnecchi und Mussner. So sollen alle Schüler eine Kopie der geltenden Schülercharta sowie der internen Schulordnung der eigenen Schule erhalten, um genau über ihre Rechte und Pflichten informiert zu sein. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler werden durch Elternsprechtage und individuelle Sprechstunden regelmäßig über die Lernfortschritte des Schülers informiert. Sollte die Versetzung des Schülers gefährdet sein, so muss eine entsprechende Mitteilung spätestens Anfang Mai erfolgen. Eine Neuerung in der Schülercharta betrifft auch die Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen während der Unterrichtszeit. In der internen Schulordnung werden dafür allgemeine Kriterien festgelegt, der Schuldirektor genehmigt die Teilnahme von Fall zu Fall nach Anhören des Schülerrates.

Wichtige Neuerungen gibt es in Hinblick auf die Rekurse im Falle von Streitfällen. Die Landesschlichtungskommissionen werden abgeschafft, die Zuständigkeit für sämtliche Disziplinarmaßnahmen wird den schulinternen Schlichtungskommissionen übertragen. Zudem entscheiden nun die schulinternen Schlichtungskommissionen auf Anfrage über Streitfälle sowohl bezüglich der Auslegung als auch bezüglich von Verletzungen der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule. "Dieser Punkt stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Schulautonomie dar", sind sich die drei Schullandesräte sicher. Neu geregelt ist auch die Zusammensetzung der internen Schlichtungskommissionen. Den Vorsitz führt künftig ein Elternvertreter, in der Zusammensetzung der Schlichtungskommissionen in den Schulsprengeln muss die Vertretung der verschiedenen Schulstufen gewährleistet sein. Zudem muss für jedes Mitglied der Kommission ein Ersatzmitglied ernannt werden.

"Die neue Schüler- und Schülerinnencharta ist ein Dokument, in dem die Rechte und Pflichten der Schüler klar und allgemein verständlich zusammengefasst sind. Damit ist eine noch bessere Zusammenarbeit auf Schulebene möglich", betonen die drei Schullandesräte abschließend.

bch