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Kriterien und Teilnahmezulagen für Betriebspraktika geändert

LPA - Neue Kriterien für die Zulassung zu beruflichen Ausbildungskursen im Betrieb sowie erhöhte Teilnahmezulagen für die Praktikanten hat die Landesregierung am Montag dieser Woche genehmigt. Eingereicht hatten den Antrag die beiden Bildungslandesrätinnen Sabina Kasslatter Mur und Luisa Gnecchi. Unter anderem wurde das Mindestalter für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personen auf 26 Jahre herabgesetzt und die Liste der berechtigten Personengruppen erweitert.

Vereinbart werden die Betriebspraktika im Einvernehmen der jeweils zuständigen Landesabteilung für Berufsbildung mit dem jeweiligen Betrieb. Die letzte Festlegung der Kriterien und Entgelte wurde im Jahr 2001 vorgenommen, weshalb nun eine Aktualisierung notwendig wurde. Die Berufsbildungskommission des Landes hat die Änderungen der Kriterien in ihrer jüngsten Sitzung Mitte Juli gutgeheißen, am Montag dieser Woche wurden sie von der Landesregierung genehmigt. Zu den Zielen der Betriebspraktika von maximal 500 Stunden gehört neben einer Berufsorientierung und der Entwicklung der beruflichen Kompetenzen vor allem auch Erleichterung der Arbeitseingliederung für benachteiligte Personengruppen. Die Liste dieser Personengruppen wurde von der Landesregierung am Montag dieser Woche erweitert und genauer definiert: Zu dieser Kategorie gehören unter anderem Alkoholiker und Drogenabhängige in Therapie sowie rechtskräftig Verurteilte auf freiem Fuß.

Weitere Zielgruppen für Betriebspraktika sind zum Beispiel Jugendliche, welche eine Schule des Bildungswesens oder eine Vollzeitschule des Landes abbrechen und für welche eine betriebliche Erfahrung zur Berufsorientierung erforderlich ist. Ebenfalls in Frage kommt ein Betriebspraktikum für Personen, welche einen Berufsbildungskurs im sozialen Bereich besuchen möchten und für die Aufnahme ein Praktikum benötigen. Ein Betriebspraktikum absolvieren können aber auch Personen, die seit mindestens vier Monaten arbeitslos sind und an einem individuellen Projekt zur Berufsorientierung und Berufsfindung teilnehmen. Für andere auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personen wurde das Mindestalter für ein Betriebspraktikum von bisher 32 auf nunmehr 26 Jahre herabgesetzt. "Gerade in der Altersstufe von Mitte 20 bis Anfang 30 ist die eine Arbeitseingliederung oft besonders schwierig. Mit der Herabsetzung des Mindestalters wollen wir diese Eingliederung erleichtern", betonen die Landesrätinnen Kasslatter Mur und Gnecchi.

Erhöht wurde auch das Entgelt, das den Absolventen der Betriebspraktika von der Landesverwaltung ausbezahlt wird. Nach den alten Kriterien erhielten minderjährige Praktikanten 5000 Lire, volljährige Praktikanten 7000 Lire pro Stunde.  Diese Beträge wurden nun auf 3 bzw. 4 Euro angehoben. Die geänderten Kriterien sowie die Beträge für die Entlohnung der Praktikanten gelten ab 1. September 2003.

bch