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Studienbeihilfen: über 6,5 Millionen für Schüler aller Schulstufen
Im Schuljahr 2016/17 stellt die Landesregierung 6.583.000 Euro für Beihilfen zugunsten von Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschülern zur Verfügung.
Auch im kommenden Schuljahr können die Familien der Grund- und Mittel- sowie der Ober- und Berufsschüler wieder um eine Studienbeihilfe ansuchen. Die Landesregierung hat heute (14. Juni) die dafür notwendigen Geldmittel bereitgestellt.
Insgesamt stehen für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/17 für den Besuch von Ober-, Kunst-, Berufs- oder Fachschulen außerhalb der Familie wohnen müssen bzw. in einem Heim untergebracht sind oder aber zum Schulort pendeln, 6.258.000 Euro zur Verfügung. Weitere 325.000 Euro sind für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen vorgesehen, die ebenfalls außerhalb der Familie oder in einem Heim wohnen müssen.
Das Ausmaß der Studienbeihilfen wird unter Berücksichtigung des bereinigten Familieneinkommens berechnet und beträgt bis zu 2.800 Euro pro Kind und Schuljahr.
Neu im Vergleich zum Vorjahr ist, dass Bewerber, die vor Erreichen von 75 Prozent der Unterrichtszeit aus Krankheitsgründen, aufgrund eines Schulwechsels oder des Wechsels vom Schüler zum Lehrling das Heim verlassen, nur mehr jenen Anteil des Beitrages zurückzahlen müssen, der dem Zeitraum entspricht, während dem sie nicht mehr im Heim untergebracht sind.
"Die Gewährung von Beihilfen für Schülerinnen und Schüler ist ein Beitrag zur Schaffung von mehr Chancengleichheit im Bildungssystem", freut sich der zuständige Landesrat Philipp Achammer, "es handelt sich um eine Investition in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen und somit in die Zukunft unserer Gesellschaft."
Die Anträge um Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen können bis Donnerstag, 22. September, direkt beim Landesamt für Schulfürsorge (Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen) eingereicht werden. Für Schülerinnen und Schüler der Ober-, Kunst-, Berufs- sowie Fachschulen können die Anträge hingegen bis Donnerstag, 29. September, direkt im Sekretariat der zuständigen Schule eingereicht werden.
me