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Klausurtagung der Landesabteilung für Schulfürsorge und Berufsberatung in Kohlern

LPA - Um das Recht auf Bildung und die verschiedenen Serviceleistungen des andes ging es vergangene Woche bei der Klausurtagung der Landesabteilung für Schulfürsorge und Berufsberatung in Kohlern. "Ein besonderes Anliegen wird es uns auch weiterhin sein, das Recht auf Bildung sicherzustellen. Weiters sehen wir es als unsere Pflicht, allen jungen Menschen in unserem Land unabhängig vom wirtschaftlichen Einkommen eine den Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu ermöglichen“, erklärte Landesrätin Sabina Kasslatter Mur bei der Tagung.

Den Vorsitz bei der Tagung führte Landesrätin Kasslatter Mur gemeinsam mit Ressortdirektorin Berta Linter und Abteilungsdirektor Albert Plitzner. Schwerpunkte waren der Rückblick über die erzielten Leistungen der Abteilung in der abgelaufenen Legislaturperiode und die Vorschau auf die kommenden Jahre. Insgesamt fiel die Bilanz der vergangenen Jahre sehr positiv aus. „Der Standard der Dienstleistungen wurde erheblich verbessert, die Anzahl der Förderungen im Schul- und Hochschul- bzw. im postuniversitären Bereich sind gestiegen. Auch die finanziellen Mittel wurden in den vergangenen fünf Jahren wesentlich erhöht“, so das Resümee.

Immer mehr Studierende wenden sich an den Studieninformationsdienst, der über das Studium in Südtirol und im Ausland informiert. Auch in der Berufsberatung ist das wachsende Interesse an einer qualifizierten Beratung zu spüren. Zu den Schwerpunkten, die im Laufe der Tagung zur Sprache kamen, zählen der Ausbau der Serviceleistungen an der Freien Universität Bozen sowie die Unterstützung der im deutschen Kulturraum Studierenden durch die Rückerstattung der Studienbeiträge. Diskutiert wurde weiters über die Gewährung des Kilometer-Geldes im Schultransport und die Erarbeitung einer Perspektive für die Anerkennung der Studientitel nach der Studienreform.

Einen Einblick erhielten die Tagungsteilnehmer auch in den Entwurf zum Landesgesetz für die Hochschulfürsorge, der allerdings erst in der kommenden Legislatur behandelt wird. Eine Erleichterung für alle Antragsteller sollen künftig Online-Ansuchen sowie die Eingabe über Schulen sein. Weitere Diskussionspunkte betrafen die Bedeutung des Rechts auf Bildung bis zum 18. Lebensjahr, die Sicherung wichtiger Institutionen wie Schülerheime und den Schülertransport.

bch