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Studienbeihilfen für Schüler von Kunstschulen und Sekundarschulen II. Grades - letzter Einreichtermin am 2. Oktober

LPA - Nur noch wenige Wochen haben Schüler der Kunstschulen sowie der Sekundarschulen II. Grades Zeit, um für das Schuljahr 2003/2004 beim Land um eine Studienbeihilfe anzusuchen. Der letzte Einreichtermin für die Gesuche ist Donnerstag, der 2. Oktober 2003. Die Gesuche können bei den betreffenden Schulen oder im zuständigen Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden.

Um eine Studienbeihilfe ansuchen können alle Schülerinnen und Schüler, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind oder aus Studiengründen ihren Wohnsitz nach Südtirol verlegt haben. Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe wurde für dieses Schuljahr auf 2719 Euro festgelegt. Gewährt wird diese Summe an Schülerinnen und Schüler, die während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen müssen und ein bereinigtes Familieneinkommen von maximal 1597 Euro vorweisen können. Für Tagesheimschüler wird das Ausmaß der Beihilfe um 30 Prozent reduziert. Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten eine Studienbeihilfe im Ausmaß von 309 Euro. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens liegt im Schuljahr 2003/2004 bei 17.850 Euro.

Die Gesuchsvordrucke für die Ansuchen um eine Studienbeihilfe liegen in allen Gemeindeämtern Südtirols, im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen sowie in allen Berufsberatungsstellen des Landes auf. Weiters sind die Vordrucke sowie nützliche Informationen auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/oberschulen. Dem Antrag muss eine nicht beglaubigte Kopie der Steuererklärung 2002 für das Jahr 2001 beigelegt werden. Werden Vordrucke als lose Blätter eingereicht, muss der Bewerber jede Seite einzeln unterschreiben. Wer Unterlagen und Erklärungen per Fax schickt, muss eine Kopie des Personalausweises beilegen. Die vollständigen Gesuche können entweder im Sekretariat der jeweiligen Schule abgegeben oder direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, eingereicht werden.

Wieder eingeführt wurden in diesem Jahr die so genannten „Heilungstermine“: Wer im Rahmen des letzten Einreichtermins vom 2. Oktober 2003 einen Brief vom zuständigen Landesamt erhält und darin auf Fehler und Mängel in seinem Ansuchen hingewiesen wird, hat 15 Tage Zeit, um die fehlenden oder korrekten Informationen nachzureichen. Die Gesuche werden vom Land stichprobenartig auf die Richtigkeit der Angaben geprüft. Weitere Informationen können direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge unter den Rufnummern 0471 413305, 0471 412924 oder 0471 412925 eingeholt werden.

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