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Landesassessort für ladinische Schule und Kultur zur Beitragsvergabe

LPA - Mit Befremden hat das Landesassessort für ladinische Schule und Kultur auf die in Medienberichten aufgetauchte Anklage reagiert, dass an ein ladinisches Medium kein Kulturbeitrag vergeben wird, obwohl ein positives Gutachten des Kulturbeirats vorliegt. Das Landesassessorat stellt hierzu fest, dass das Gutachten des Beirates nicht bindend ist, dass die Landesregierung über die Beiträge entscheidet, und dass Gesuche auch genauer überprüft werden können.

Das Landesassessort für ladinische Schule und Kultur stellt in Bezug auf das Gesuch des ladinischen Mediums folgendes klar:
Richtig ist, dass der ladinische Kulturbeirat das Beitragsgesuch eines ladinischen Mediums positiv begutachtet hat. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Genehmigung des Gesuchs. Der Beirat hat lediglich ein Gutachten zu den eingegangenen Gesuchen im Bereich abzugeben und kann dieses somit nicht genehmigen, da er nur eine beratende Funktion hat. Es ist Aufgabe der Landesregierung, Beitragsgesuche zu genehmigen. Sie kann sich dabei dem Gutachten des Beirats anschließen, muss dies jedoch nicht tun. Das Beiratsgutachten ist für die Landesregierung nicht bindend.
In bestimmten Fällen werden einzelne Gesuche noch näher überprüft, was Aufgabe des zuständigen Assessorats ist

SAN