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Kulturpartnerschaft: Vereinbarung zwischen Südtirol und Burgenland
Kulturlandesrat Philipp Achammer und sein Burgenländer Amtskollege Helmut Bieler haben eine Absichtserklärung zur kulturellen Zusammenarbeit unterzeichnet.
Ausgehend von den erfolgreichen gemeinsamen Aktivitäten hatten die damaligen Landeshauptleute Luis Durnwalder aus Südtirol und Karl Stix aus dem Burgenland am 10. Dezember 1998 in Eisenstadt eine „Absichtserklärung des Landes Burgenland und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol über die Zusammenarbeit in kulturellen Belangen“ unterzeichnet. Am heutigen Donnerstag, 13. Oktober 2016 haben die Landesräte Philipp Achammer und Helmut Bieler nun im Landhaus in Eisenstadt die Kulturpartnerschaft zwischen den beiden Ländern erneuert.
"Wir wollen mit dieser Vereinbarung unsere guten freundschaftlichen Beziehungen fortsetzen, diese Partnerschaft mit neuem Leben erfüllen und damit nicht Grenzen auf-, sondern Grenzen abbauen", erklärte Landesrat Achammer, "derartige Vereinbarungen sind aber auch wichtig, um den Kontakt zu Europa nicht zu verlieren, denn es ist für die geistig-moralische Entwicklung wichtig, in Kultur zu investieren, die über Generationen hinweg Früchte trägt."
"Das Bundesland Burgenland und das Land Südtirol beabsichtigen, auf der Grundlage dieser seit den 1980er Jahren bestehenden Absichtserklärung, die kulturelle Zusammenarbeit und den kulturellen Austausch zu intensivieren, um die freundschaftlichen Beziehungen und das gegenseitige Verständnis zu festigen. Kultur- und Bildungsangebote erreichen die Menschen in den Partnerländern - wie kaum ein anderer Bereich - unmittelbar und legen so ein breites Fundament für stabile Beziehungen innerhalb Europas, durch die Koproduktion von Wissen und Kultur und den Dialog zwischen Menschen. Beiden Ländern kommt als Grenzregionen die Brückenfunktion zwischen dem österreichischen deutschsprachigen Kulturraum einerseits und dem italienischen bzw. dem pannonischen Kulturraum andererseits zu", betonte Kulturlandesrat Helmut Bieler.
Europäische Dimension
Europa besteht aus einer Vielzahl von nationalen und regionalen Kulturen, die durch ein gemeinsames kulturelles Erbe und eine vereinende Geschichte miteinander verbunden sind. Um die gemeinsame europäische Identität und die bunte Palette an europäischen Kulturen zu unterstützen und der Öffentlichkeit näher zu bringen, wurde bereits 1992 im Vertrag von Maastricht die Kultur als Bestandteil der Europäischen Integration gekennzeichnet. Seitdem versucht die Europäische Union, die Vielfalt der Kulturen, den interkulturellen Dialog, die Kultur als Katalysator für Kreativität sowie die Kultur als Schlüsselelement der internationalen Beziehungen zu unterstützen.
Ziele
Um die europäische Dimension der kulturellen Partnerschaft zu fördern und zur Unterstützung der kulturellen Vielfalt und Lebendigkeit, sollen durch die nun unterzeichnete Absichtserklärung insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:
- grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und kreativen Werken und Austausch zwischen Kultur- und Kreativakteuren;
- Ausbau der Verbindungen zwischen den beiden Ländern;
- Stärkung der kulturellen Institutionen durch Kontakte und Auftritte in den Partnerländern;
- Aufbau von Synergien bei der Entwicklung von Know-how in den öffentlichen Verwaltungen;
- Steigerung des Bekanntheitsgrades von kulturellen Institutionen und Angeboten über die Grenzen hinweg;
- gemeinsame Präsentation von Initiativen und Projekten für die breite Öffentlichkeit;
- gegenseitige Unterstützung bei der Durchführung europaweiter Projekte durch eine bevorzugte institutionalisierte Projektpartnerschaft.
Themenbereiche und Formen der Zusammenarbeit
Die genannten Zielsetzungen sollen vor allem durch Initiativen in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst und Fotografie, Musik, Theater, Tanz und Ballett, Film sowie durch allfällige Schwerpunkte und Themen in den Partnerländern konkretisiert werden. Angestrebt werden mindestens eine jährliche Initiative in Südtirol und eine im Burgenland in Form einer Kooperation bzw. eines Austauschprojektes. Mit der Umsetzung können die beiden Kulturabteilungen auch andere Institutionen beauftragen. Neben den gemeinsamen Aktionen, wie Kooperationsprojekte, europäische Projekte, Ausbau und Verbreitung von bereits bestehenden Projekten, können beispielsweise auch gemeinschaftliche Ausschreibungen von Wettbewerben durchgeführt werden. Durch regelmäßige Kontaktpflege und den Austausch zwischen Verantwortungsträgern, Produktionen und Expertinnen und Experten entwickeln sich Synergien im beiderseitigen Interesse.
Durchführung
Die von den beiden Kulturlandesräten unterfertigte Erklärung bildet den Rahmen der geplanten Zusammenarbeit, die in Hinblick auf einzelne Projekte durch Detailbesprechungen auf Expertenebene konkretisiert und verwirklicht werden. Dazu finden periodische Treffen auf politischer und Ämterebene statt, um die Planung und Durchführungen zu konkretisieren. Zur Verwirklichung dieser Absichtserklärung werden die Partnerländer die für ihre Mitwirkung notwendigen Maßnahmen treffen. Als vermittelnde Kontakt- und Koordinierungsstellen fungieren für das Land Südtirol die Abteilung 14 – Deutsche Kultur sowie für das Land Burgenland die Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft. Die Absichtserklärung wird auf unbegrenzte Zeit vereinbart. Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
Quelle: Landesmedienservice Burgenland
LPA