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Kulturperspektiven: Förderansuchen bis 10. November einzureichen
Die wesentlichsten Neuerungen des Landeskulturgesetzes hat Landesrat Achammer bei vier Infoabenden im ganzen Land vorgestellt.
Das neue Landeskulturgesetz sieht einige Erleichterungen für die Organisationen vor und hat verschiedene Neuerungen eingeführt: darunter etwa die Möglichkeit, Tätigkeiten mit einer mehrjährigen Förderung zu unterstützen oder die Förderung von Verlagen für kulturelle Programme, Projekte und Übersetzungen mit besonderem Südtirolbezug. Im Juli 2016 ist das neue Landeskulturgesetz in Kraft getreten. Daraufhin hat die Landesregierung die Richtlinien für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten und von kulturellen Investitionen für die deutsche Sprachgruppe genehmigt, die 2017 erstmals angewandt werden.
Was die wichtigsten Neuerungen sind, konnten Interessierte in den letzten Tagen und Wochen aus erster Hand bei Infoabenden mit Bildungslandesrat Philipp Achammer in Bozen, Brixen Meran und Bruneck erfahren.
"Es freut mich, dass so viele Kunstschaffende, Veranstalter und Interessierte an den Informationsabenden teilgenommen haben", erklärt Landesrat Achammer, "so konnten die wesentlichen Aspekte mit den direkt Betroffenen besprochen und offene Fragen erörtert werden. Gut aufgenommen haben die Teilnehmer der Informationsveranstaltungen insbesondere, dass der Vorschuss auf die zugesagten Kulturbeiträge von 80 auf 90 Prozent erhöht wird, was eine Erleichterung für die Liquidität der Organisationen darstellt, sowie die erstmalige Möglichkeit einer mehrjährigen Förderung, was die Planungssicherheit und die Gestaltungsspielräume für die Vereine deutlich verbessern wird."
me