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Sabbatjahr in Schule und Kindergarten weiterhin möglich
Das Sabbatjahr für das Lehr- und Kindergartenpersonal macht Schule. Es ist weiterhin möglich, eine Auszeit zu nehmen.
Im Schuljahr 2011/2012 wurde das Sabbatjahr erstmals für das Personal an Schulen und Kindergärten eingeführt. Diese Regelung wurde bis 31. August 2016 stillschweigend verlängert. Gestern (20. Dezember) hat die Landesregierung aufgrund eines neuen Einvernehmens mit den Gewerkschaften das Sabbatjahr für das Lehrpersonal und diesem gleichgestellten Personal der Berufs-, Fach- und Musikschulen und der Kindergärten des Landes ab dem Schuljahr 2016/2017 verlängert. "Angesichts der vielen Anforderungen, die diese Berufe mit sich bringen, ist die Gewährung eines Sabbatjahres mehr als gerechtfertigt", begründet Personallandesrätin Waltraud Deeg die Entscheidung der Landesregierung.
"Besonders freut es mich, dass es dank des Einvernehmens mit den Gewerkschaften gelungen ist, eine Lösung zu finden, welche für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Schultypen und Bildungsstufen einschließlich der Kindergärten eine einheitliche Regelung vorsieht", erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Mit dem Bereichsvertrag vom 24. November 2009 wurde das Sabbatjahr für das Landespersonal erstmals eingeführt. Das Bereichsabkommen vom 27. Juni 2013 regelt das Sabbatjahr für das Landeslehrpersonal. Demnach kann dem Personal mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine Ruhepause von der Dauer eines Jahres gewährt werden. Dabei müssen Lehrer oder Kindergärtnerinnen, die ein Sabbatjahr in Anspruch nehmen, vier Jahre Vollzeit arbeiten, beziehen aber während des Zeitraums von fünf Jahren nur ein Gehalt im Ausmaß von 80 Prozent. "Somit bringt das Sabbatjahr für die Verwaltung keine Mehrausgaben mit sich“, unterstreicht Landesrätin Deeg.
rm