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Schulverteilungsplan 2017-2022 genehmigt
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Schulverteilungsplan für die nächsten fünf Jahre gutgeheißen.
Die Verteilungspläne der Schulen müssen aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen alle fünf Jahre erneuert werden. Daher hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (27. Dezember) die Schulverteilungspläne für den Zeitraum 2017-2022 genehmigt.
"50 der 78 deutschsprachigen Schuldirektionen weisen eine optimale Schulgröße auf", stellt Bildungslandesrat Philipp Achammer fest, „und bis auf zwei erfüllen alle Schuldirektionen die vorgesehene Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern.“ Aber auch die beiden Schuldirektionen, welche die Mindestgröße nicht erreichen, bleiben aufgrund der besonderen geographischen Situation bestehen. Für die Bevölkerung und die Schulen bedeute dies, dass die Schulen zum allergrößten Teil in ihrer gegenwärtigen Form, die sich in den vergangenen Jahren bewährt hat, auch in Zukunft beibehalten werden. "Am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium und an der Fachoberschule für das Bauwesen in Bozen wird allerdings jeweils eine neue Fachrichtung eingeführt", berichtet Landesrat Achammer.
Der Verteilungsplan enthält neben den Schuldirektionen auch die einzelnen Schulstellen sowie die Schultypen, Fachrichtungen und Schwerpunkte von Landesinteresse. Zum Entwurf des neuen Schulverteilungsplanes wurden die Gutachten der Bezirksgemeinschaften und des Landesschulrates eingeholt, die Vorschläge und Wünsche der Schulen gesammelt und bewertet sowie Expertisen (zum Beispiel von der Dienstkonferenz der Berufsberater) begutachtet. In den vergangenen Monaten wurde dann der bestehende Verteilungsplan analysiert angepasst.
Der neue Schulverteilungsplan sieht folgende Änderungen vor:
- Am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium in Bozen soll die allgemeine Richtung eingeführt werden. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich aufgrund der Schülerentwicklung und wird auch von den Berufsberatungsstellen als wichtig erachtet.
- An der Fachoberschule für Bauwesen in Bozen soll ein Bereich Holzbau eingerichtet werden.
- Zwei Schulstellen werden auf Wunsch der Schuldirektionen formell geteilt und zwar in Lana (Knabenschule/Lanegg) und in Brixen (Goller/Tschurtschenthaler).
- In Lana und Sterzing sollen Vorkehrungen für künftige Änderungen getroffen werden und zwar als Grundlage für die anstehenden Schulbaumaßnahmen. In Lana sollen zwei Schulsprengel entstehen mit Mittelschulstellen in Ober- und in Niederlana (derzeit nur Oberlana). In Sterzing sollen die im selben Gebäude bestehenden Mittelschulen zusammengelegt und eine einheitliche Verwaltung geschaffen werden.
- Außerdem werden am Oberschulzentrum in Sterzing auf Antrag der Schule die Rahmenrichtlinien für den Landesschwerpunkt Sport ergänzt. Dies ermöglicht der Schule, Aufnahmetests durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler die sportmotorischen Grundeigenschaften und die nötige Motivation mitbringen.
Bei den italienischen Schulen wird der Schulsprengel Toblach-Hochpustertal an den Schulsprengel Bruneck-Pustertal angegliedert. Zudem werden die italienischensprachigen Kindergartendirektionen von drei auf zwei reduziert.
me