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ESF-Akkreditierung für Weiterbildungseinrichtungen

LPA - Alle Aus- und Weiterbildungsorganisationen, die im Rahmen der Programme des Europäischen Sozialfonds ESF Projekte durchführen, müssen bis spätestens 10. Oktober 2003 bei der ESF-Dienststelle der Landesabteilung Europa-Angelegenheiten um Akkreditierung ansuchen.

Für alle Weiterbildungseinrichtungen, die an Programmen und Ausschreibungen des Europäischen Sozialfonds ESF teilnehmen, ist bereits ab der nächsten Ausschreibung eine Akkreditierung notwendig. Darauf weist die ESF-Dienststelle des Landes hin. Dies gilt sowohl für Einrichtungen, die bereits provisorisch akkreditiert sind, als auch für jene, die erstmals eine Anmeldung anstreben. Bei der Erstakkredtierung kann um eine Eintragung für den Bereich Aus- und Weiterbildung und/oder für Ausbildungs- und Berufsberatung angesucht werden. Bereits provisorisch akkreditierte Organisationen müssen ein Integrationsansuchen einreichen. Der Einreichtermin für die Abgabe des Ansuchens ist der 10. Oktober 2003, 17 Uhr. Das Akkreditierungsansuchen mit Anlagen muss an die ESF-Dienststelle der Landesabteilung Europa-Angelegenheiten, Piavestraße 2, Bozen, Ruf 0471 413130, E-Mail: Esfbz@provinz.bz.it gesandt werden. Das Ansuchen muss sowohl in traditioneller Form auf Papier als auch auf elektronischem Datenträger (Diskette) eingereicht werden.

jw