Aktuelles
Neue Voraussetzungen für den Religionsunterricht
Die Landesregierung hat die Liste der Studienabschlüsse aktualisiert, die für den Unterricht der katholischen Religion vorausgesetzt werden.
Der Landeshauptmann legt im Einvernehmen mit Bischof Ivo Muser mittels Dekret fest, welche Studienabschlüsse Lehrpersonen für den Unterricht der katholischen Religion besitzen müssen.
Die Landesregierung hat heute (7. März) den von den Bildungslandesräten Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner eingebrachten Beschlussantrag genehmigt. Damit werden die geltenden Bestimmungen sowohl an die neuen Studiengänge der Theologischen Fakultäten und der Höheren Institute für Theologische Bildung in Italien als auch an die neuen vom Lehrpersonal verlangten Kompetenzen – insbesondere in pädagogisch-didaktischer Hinsicht – angepasst. Zuletzt waren die Zugangsvoraussetzungen zu den Landesstellenplänen der Lehrpersonen für katholische Religion im Jahr 2011 mittels Dekret des Landeshauptmanns überarbeitet worden.
„Die enge Zusammenarbeit sowohl mit der Diözese als auch mit der Theologischen Hochschule in Brixen ist uns bei der Festlegung der Kriterien für die Zulassung zum Religionsunterricht besonders wichtig“, erklärt Landesrat Achammer, „die Religionslehrpersonen erfüllen eine wichtige Bildungsaufgabe und vermitteln den jungen Menschen Werte, die die Grundlage für das Zusammenleben in der Gemeinschaft darstellen.“
Im Verzeichnis sind die Studienabschlüsse angeführt, die für die Aufnahme in die Rangliste für die befristete Aufnahme sowie für unbefristete Aufnahme in die Landesstellenpläne für den katholischen Religionsunterricht an den Grundschulen, Mittel- und Oberschulen erforderlich sind. Die Lehrpersonen an den Mittel- sowie Oberschulen müssen neben den vorgesehenen Studienabschlüssen auch ein einjähriges Unterrichtspraktikum absolvieren, um die Lehrbefähigung zu erwerben.
Das Dekret regelt zudem die Gleichstellung von im Ausland erworbenen Studientiteln und Berufsqualifikationen.
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