Aktuelles
Kulturförderung 2018: Fachjurys ernannt
Der Kulturbeirat wird in seiner Begutachtungsarbeit durch fünf Fachjurys unterstützt. Die Landesregierung die Gremien für das kommende Jahr ernannt.
Der Landeskulturbeirat gibt als beratendes Organ Gutachten zur kulturpolitischen Ausrichtung und zur Kulturförderung ab. Bevor er aber darüber entscheidet, ob ein Projekt gefördert wird, gibt eine entsprechende Fachjury ein Bewertung dazu ab. So soll nach sachlichen Kriterien transparent sein, was gefördert wird und was nicht. Heute (21. November) hat die Landesregierung die fünf Fachjurys für das Jahr 2018 ernannt. "Die Arbeit der Fachjurys trägt wesentlich dazu bei, dass die vorgelegten Förderanträge von Fachleuten aus den verschiedenen kulturellen Bereichen begutachtet werden und die Entscheidungen somit qualitativ begründet werden können", sagt Kulturlandesrat Philipp Achammer.
Ernannt wurden insgesamt fünf Fachjurys für die Bereiche Musik, Tanz und Theater, Bildende Kunst, Architektur und Fotografie, Literatur und Volkskunde, Heimatpflege, Kulturhäuser und spartenübergreifende Tätigkeiten. Sie alle setzen sich aus Fachleuten zusammen. Es sind dies für Musik Tobias Chizzali, Pepi Fauster, Manuela Kerer, Tobias Planer, Josef Feichter und Anton von Walther. Die Fachjury Tanz und Theater besteht aus Doris Brunner, Christian Mair, Michael Pichler, Elisabeth Thaler, Sarah Merler und Margit Oberhammer. In der Jury für die Bereiche Bildende Kunst, Architektur und Fotografie sitzen Sabine Gamper, Eva Gratl, Andreas Hapkemeyer, Lisa Mazza, Ursula Schnitzer und Heinrich Schwazer, in jener für Literatur Johannes Andresen, Markus Fritz, Klaus Peter Hartig und Christine Johanna Riccabona. Die Fachjury Volkskunde, Heimatpflege, Kulturhäuser und spartenübergreifende Tätigkeiten setzt sich dagegen aus Christoph von Ach, Hiltraud Neuhauser Erschbaumer, Eduard Johann Schmieder, Armin Torggler und Albert Willeit zusammen.
Die Kommissionen sind bis zum 27. November 2018 im Amt. Sie haben die Aufgabe, die Förderanträge für das Jahr 2018 zu begutachten.
ep